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DDR-Rente: Mit Härtefallfonds bis zu 5.000 Euro beantragen – Frist endet


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Letzte Chance
Welche Rentner noch bis zu 5.000 Euro beantragen können


Aktualisiert am 15.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Fröhliches Rentnerpaar (Symbolbild): Wer von Altersarmut betroffen ist, aber noch offene Rentenansprüche aus DDR-Zeiten hat, kann eine Einmalzahlung beantragen.Vergrößern des Bildes
Fröhliches Rentnerpaar (Symbolbild): Wer von Altersarmut betroffen ist, aber noch offene Rentenansprüche aus DDR-Zeiten hat, kann eine Einmalzahlung beantragen. (Quelle: Prostock-Studio/getty-images-bilder)
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Viele Rentner kommen mit ihren Bezügen kaum über die Runden. Einige können von einem neuen Härtefallfonds profitieren – müssen aber schnell sein.

Jahrzehntelang gearbeitet und die Rente reicht trotzdem nicht? So geht es Hunderttausenden Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland. Gehören Sie zu den Bedürftigen, bietet der Sozialstaat verschiedene Hilfen wie Grundsicherung oder Wohngeld (mehr dazu hier). 2023 ist eine weitere hinzugekommen: der Härtefallfonds für DDR-Rentner. Aber Achtung: Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Januar 2024.

t-online erklärt, wer den Fonds nutzen kann, um seine Rente aufzustocken, wie viel Geld Sie erwarten können und wie der Antrag genau funktioniert.

Wer kann Geld aus dem Härtefallfonds beantragen?

Der Härtefallfonds richtet sich an drei verschiedene Gruppen von Bedürftigen:

  • an Rentner, die einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens in der ehemaligen DDR verbracht haben und deren Bezüge nahe der Grundsicherung liegen, weil Ansprüche nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden,
  • an jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion
  • sowie an Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und an der Armutsgrenze leben.

Für Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung gilt, dass Sie die Einmalzahlung nur dann erhalten, wenn Sie vor dem 2. Januar 1952 geboren wurden. Voraussetzung für Spätaussiedler ist, dass Sie vor dem 1. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und zu dem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre alt waren. Für jüdische Kontingentflüchtlinge liegt die Altersgrenze tiefer: Sie müssen mindestens 40 Jahre alt gewesen sein, als Sie vor dem 1. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden.

Die Bundesregierung listet auf, wer genau seinen Anspruch prüfen sollte. Dazu zählen:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte "Ballettrente"),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie deren Angehörige.

Wie viel Geld gibt es?

Sie können mindestens eine Einmalzahlung von 2.500 Euro von der Stiftung "Härtefallfonds" erwarten. Der Bund hat die Stiftung mit einem Vermögen in Höhe von 500 Millionen Euro ausgestattet. Träger ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Bundesländer konnten der Stiftung bis zum 31. März 2023 beitreten und sich finanziell beteiligen. Getan haben das Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin. Wer in einem dieser Bundesländer lebt, kann von einer aufgestockten Zahlung von 5.000 Euro profitieren. In den neuen Bundesländern haben alle Personengruppen Anspruch auf die erhöhte Pauschale, in den alten Bundesländern nur jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Wie beantrage ich die Zahlung aus dem Härtefallfonds?

Die Antragsformulare können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herunterladen. Alternativ können Sie sie bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds", 44781 Bochum, anfordern. Das geht auch per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de. Letzter Abgabetermin ist der 31. Januar 2024. Ursprünglich hätte die Antragsfrist bereits am 30. September 2023 enden sollen, die Bundesregierung hatte sie aber verlängert.

Neben Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum und Adresse tragen Sie dort unter anderem Daten zu Ihrem Rentenbezug ein. Die Pauschale kann grundsätzlich nur gezahlt werden, wenn Ihre Bezüge nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge am 1. Januar 2021 unter 830 Euro netto im Monat liegen.

Dafür müssen Sie dem Antrag Nachweise beifügen – etwa einen Kontoauszug vom Januar 2021 oder die erste Seite des Bescheids über die Rentenbewilligung sowie die Mitteilung über die Rentenanpassung vom Juli 2021. Sollten Sie Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, gehört auch dieser Bescheid mit zum Antrag an den Härtefallfonds. Lesen Sie hier, wann Sie die Grundrente erhalten können.

Haben Sie Fragen, können Sie sich auch telefonisch an die Stiftung wenden. Die Mitarbeiter sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0800-7241634 (kostenlos) für Sie da.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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