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Schon bevor es Pflicht wird
Unternehmen setzen deutlich stärker auf Frauen im Vorstand


Aktualisiert am 19.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Geschäftsfrau bei einem Meeting (Symbolbild): Die Frauenanteile in Vorständen waren im vierten Quartal 2021 deutlich höher als ein Jahr zuvor.Vergrößern des Bildes
Geschäftsfrau bei einem Meeting (Symbolbild): Die Frauenanteile in Vorständen waren im vierten Quartal 2021 deutlich höher als ein Jahr zuvor. (Quelle: Sam Edwards/getty-images-bilder)

Erst ab August muss in bestimmten Vorständen mindestens eine Frau vertreten sein. Die gesetzliche Vorgabe scheint aber schon jetzt zu wirken: Der Frauenanteil in großen Unternehmen ist zuletzt stark gestiegen.

Wer sich in den vergangenen Jahren in den Chefetagen der größten deutschen Firmen umgesehen hat, musste Managerinnen zuweilen lange suchen. Vor allem in Vorständen, für die sich die Unternehmen anders als für Aufsichtsräte freiwillige Ziele setzen durften, war die Frauenquote gering. Doch nun scheint ein Umdenken stattzufinden – auch dank einer gesetzlichen Vorgabe.

Wie das neueste Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zeigt, haben große Unternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland zuletzt deutlich mehr Frauen in ihre Vorstände berufen. Demnach gab es im vierten Quartal des Jahres 2021 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen 139 Vorständinnen, 38 mehr als ein Jahr zuvor.

Stärkster Frauenzuwachs im Vorstand seit Beginn der Auswertung

Der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen stieg damit um gut drei Prozentpunkte auf fast 15 Prozent. So stark ging es seit Beginn des DIW-Managerinnen-Barometers im Jahr 2006 noch nie nach oben.

"Vorständinnen sind in vielen großen Unternehmen zwar noch immer deutlich unterrepräsentiert, aber die jüngste Entwicklung ist sehr bemerkenswert", sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin.

Gesetzliche Mindestbeteiligung wirkt offenbar schon vorab

Die Forscher erklären sich den Anstieg mit der neuen gesetzlichen Mindestbeteiligung. Die greift zwar offiziell erst ab August dieses Jahres, scheint aber schon jetzt Einfluss zu haben. Die Mindestbeteiligung sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein muss, wenn dieser aus mindestens vier Personen besteht.

Andersherum gilt die Regel auch für Männer, wenn sie unterrepräsentiert wären. Einen solchen Fall gibt es aktuell aber nicht.

DIW: Mindestbeteiligung scheint effektives Instrument zu sein

Die gesetzliche Vorgabe wird zwar nur 66 Unternehmen betreffen, von diesen änderte aber bereits jetzt ein großer Teil die Zusammensetzung im Vorstand. So beriefen zwölf Unternehmen, die im Herbst 2020 noch ohne Frau im Vorstand waren, innerhalb eines Jahres eine Vorständin. Damit waren die Vorstände in nur noch 19 der 66 Firmen reine Männerdomänen.

Zum Vergleich: Während die Unternehmen, die an die Mindestbeteiligung gebunden sein werden, ihren Frauenanteil im Vorstand von gut 14 auf etwa 19 Prozent erhöht haben, fiel der Anstieg in den übrigen Unternehmen kleiner aus. Er stieg um knapp drei Prozentpunkte auf rund 14 Prozent.

"Ähnlich wie die gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte scheint auch die Mindestbeteiligung für Vorstände ein effektives Instrument zu sein, um den Frauenanteil in Spitzengremien zu erhöhen", sagt Virginia Sondergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der DIW-Forschungsgruppe Gender Economics.

Weitere Maßnahmen in der Familienpolitik nötig

Die Forscher weisen aber auch darauf hin, dass Quotenregelungen alleine nicht ausreichen. "In Deutschland sind Erwerbs- und Hausarbeit noch immer stark ungleich zwischen Frauen und Männern aufgeteilt", sagt Forschungsgruppenleiterin Wrohlich. "Es braucht weitere ehrgeizige Maßnahmen in der Familienpolitik, damit mehr Gleichstellung erreicht werden kann."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • DIW-Pressegespräch
  • Managerinnen-Barometer 2022
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