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Energieanbieter der Elbphilharmonie und des Deutschen Bundestags insolvent


Keine Strom- und Gaslieferungen
Energieanbieter der Elbphilharmonie und des Deutschen Bundestags insolvent

dpa-afx, dpa, Annika Grah

21.12.2018Lesedauer: 2 Min.
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Stromzähler: 50.000 Kunden der DEG Deutsche Energie GmbH werden ab dem 22. Dezember 2018 von ihrem Grundversorger mit Strom und Gas versorgt. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)

Ab morgen werden Kunden des Energieunternehmens DEG Deutsche Energie GmbH von dem Anbieter nicht mehr mit Strom und Gas beliefert. Doch was bedeutet das für die 50.000 Kunden?

Das Energieunternehmen DEG Deutsche Energie GmbH kann Kunden nach eigenen Angaben nicht mehr beliefern. Von Samstag an (22.12.2018) werde man in Deutschland keinen Strom und kein Gas mehr anbieten können, heißt es auf der Internetseite der Firma mit Sitz in Erlenbach (Baden-Württemberg). Hintergrund ist demnach die Kündigung des Stromnetzbetreibers Tennet. Auch der Netzbetreiber Amprion kündigt die Verträge einem Sprecher zufolge mit Wirkung zum Samstag. Die "Heilbronner Stimme" (Freitagsausgabe) hatte zuvor über den Fall berichtet. Bei der DEG selbst war zunächst niemand zu erreichen.

Elbphilharmonie und der Deutsche Bundestag ohne Strom und Gas?

Die Kunden des Energieanbieters sitzen deshalb aber nicht über Weihnachten in dunklen und kalten Wohnungen. Sie fallen üblicherweise automatisch in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers. Das sind zum Beispiel Stadtwerke oder andere größere Energieanbieter.

Die DEG mit nach eigenen Angaben rund 50.000 Kunden und 100 Mitarbeitern in Deutschland dürfte in finanziellen Schwierigkeiten stecken – ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei unausweichlich, heißt es auf der Webseite. Zuletzt machte die Firma einen Umsatz von 800 Millionen Euro. Laut "Heilbronner Stimme" gehört neben der Hamburger Elbphilharmonie auch der Deutsche Bundestag zu ihren Kunden.

Umlagen wurden nicht gezahlt

Nach Darstellung von Tennet hat die DEG es trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, die anfallende Ökostromumlage an den Netzbetreiber zu zahlen. Mit dieser Abgabe werden die erneuerbaren Energien subventioniert. Es gehe auch darum, Schaden zu Lasten aller Verbraucher abzuwenden, die am Ende für die ausbleibenden EEG-Zahlungen aufkommen müssten, erklärte eine Sprecherin.

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Auch bei der TransnetBW, die das Übertragungsnetz in Baden-Württemberg betreibt, ist die DEG laut einer Sprecherin in Zahlungsverzug. Hier beobachte man den Fall bislang aber noch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, afx
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