Längere Frist Zehntausende Arbeitslosengeld-Empfänger mehr
Weil eine Frist um ein halbes Jahr verlängert wird, könnten ab nächstem Jahr mehrere tausend Menschen Arbeitslosengeld bekommen. Aber nicht alle, die Anspruch darauf haben, beantragen die Leistung.
Voraussichtlich rund 20.000 Menschen werden davon profitieren, dass ab nächstem Jahr die Rahmenfrist zur Beantragung von Arbeitslosengeld (ALG I) verlängert wird. Das ergab eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Ab 2020 gilt eine längere Frist von zweieinhalb Jahren.
Theoretisch 50.000 Anspruchsberechtigte
Der Studie zufolge hätten 2017 gut 20.000 Menschen die geänderte Regelung genutzt, sofern es sie damals schon gegeben hätte. Die Zahl lässt Rückschlüsse auf das Jahr 2020 zu, wenn die Regelung in Kraft tritt.
Theoretisch hätten sogar rund 50.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, erklärte die IAB. Aber nicht alle Berechtigten beantragten tatsächlich Arbeitslosengeld, weil sie sich nach einem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitsmarkt zurückzögen – etwa um ein Studium aufzunehmen oder weil sie Rente bezögen. Einige Saisonarbeitnehmer kehrten auch in ihr Heimatland zurück und bekamen deshalb kein Arbeitslosengeld.
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Ohne die neue Regel würden etwa 10.000 Menschen nur Arbeitslosengeld II – Hartz IV – bekommen, teilt die IAB mit. Selbst mit Arbeitslosengeld seien einige von ihnen aber ab 2020 parallel auch auf Arbeitslosengeld II angewiesen, denn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld sei niedriger als das Existenzminimum.
- Nachrichtenagentur dpa