Vorher den Vermieter fragen Schwimmbecken im Garten eines Mietshauses aufstellen
Berlin (dpa/tmn) - Ein Planschbecken oder ein Spielhaus für Kinder dürfen im Garten aufgestellt werden. Das gehört zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt. Ebenso ist es erlaubt, Blumen im üblichen Umfang zu pflanzen oder einen Komposthaufen anzulegen.
Stellt der Mieter aber ein auf Platten und Kies stehendes massives Holzschwimmbecken im Garten auf, geht das schnell über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und kann verboten sein. So entschied das Amtsgericht München (Az. 472 C 16138/18). Eine solche auf Dauer angelegte bauliche Veränderung sei vom Vermieter nur zu dulden, wenn dies weder eine Substanzverletzung noch eine ästhetische Beeinträchtigung hervorrufe.
Außerdem sei das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu beachten. Im konkreten Fall hatte der Mieter das Schwimmbecken unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu seiner Nachbarin errichtet und dort in direkter Blickflucht von deren Terrasse.
Das Amtsgericht München wertete dies als ästhetische Beeinträchtigung sowie als Verstoß gegen das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot, da eine Platzierung im hinteren Bereich des Grundstücks ohne weiteres möglich gewesen wäre. Die Richter verurteilten den Mieter zur vollständigen Beseitigung des Schwimmbeckens.