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Lohnsteueranmeldung: Wann muss sie durch den Arbeitgeber erfolgen?


Elektronische Lohnsteueranmeldung
Wann müssen Sie als Arbeitgeber eine Lohnsteueranmeldung vornehmen?

so (TP)

Aktualisiert am 08.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnsteueranmeldung für Ihre Arbeitnehmer vorzunehmen. Die Anmeldung kann mit den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken auf elektronischem Weg erfolgen. Dazu müssen Sie Fristen einhalten.

Wann eine Lohnsteueranmeldung erforderlich ist

Als Arbeitgeber sind Sie unter Wahrung der Fristen verpflichtet, für Ihre Arbeitnehmer eine Lohnsteueranmeldung vorzunehmen. Sie müssen die einbehaltene und pauschalierte Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt anmelden und termingerecht abführen. Diese Verpflichtung gilt zusätzlich für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Fristen für die Lohnsteueranmeldung

Die Abführung der Lohnsteuer des laufenden Monats ist bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt erforderlich. Die Lohnsteueranmeldung erfolgt in jedem Kalendermonat. Ausnahmen gelten, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 1.000 Euro Lohnsteuer abgeführt haben. In diesem Fall nehmen Sie eine einmalige Anmeldung bis zum 10. Januar des Folgejahres vor. Haben Sie im Vorjahr nicht mehr als 4.000 Euro Lohnsteuer abgeführt, reicht die Lohnsteueranmeldung quartalsweise aus. Dafür gilt eine Frist bis zum 10. des Folgemonats:

  • 10. April
  • 10. Juli
  • 10. Oktober
  • 10. November.

Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn Sie Ihr Unternehmen erst gegründet haben. Bei einer Unternehmensgründung ist die im Gründungszeitraum gezahlte Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Die Lohnsteuer wird ab dem ersten vollen Kalendermonat nach der Gründung auf den Jahresbetrag hochgerechnet. Eine Fristverlängerung gilt für die Lohnsteueranmeldung nicht. Handelt es sich bei dem Tag der Fälligkeit um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so endet die Anmeldefrist am darauf folgenden Werktag.

Wie Sie die Lohnsteueranmeldung vornehmen

Die Lohnsteueranmeldung erfolgt auf elektronischem Weg. Nehmen Sie erstmals am elektronischen Meldeverfahren teil, müssen Sie das gegenüber dem Finanzamt erklären. Mit dieser Erklärung ist keine Unterschrift auf der Anmeldung mehr erforderlich.

Für die elektronische Lohnsteueranmeldung steht Ihnen im Internet eine Software mit den entsprechenden Formularen zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt die Meldung in Papierform zulassen. Dafür füllen Sie die vorgeschriebenen Formulare aus und unterschreiben diese.

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