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Rente | Wird auch ein DDR-Fachschulabschluss für die Rente anerkannt?


Rentenfrage
Zählt ein DDR-Schulabschluss für meine Rente?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 26.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Älterer Mann am Laptop (Symbolbild): Fachschulzeiten zählen für die Rente.Vergrößern des Bildes
Älterer Mann am Laptop (Symbolbild): Fachschulzeiten zählen für die Rente. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird auch ein in der DDR erworbener Fachschulabschluss bei der Rente anerkannt?

Ja. Fachschulzeiten werden bei der Rente unabhängig vom Land des Schulbesuchs berücksichtigt.

"Somit werden auch in der DDR erworbene Abschlüsse den Abschlüssen in den alten Bundesländern gleichgestellt", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Die allgemein geltenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung allerdings erfüllt sein."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Hierzu gehört, dass die Ausbildung entweder mindestens sechs Monate dauerte oder, bei kürzerer Dauer, mindestens 600 Unterrichtsstunden umfasste. Es gilt aber: Ein Abschluss ist für die Berücksichtigung der Fachschulzeit nicht notwendig, so Manthey.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement Dirk Manthey
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