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Rechtlich absichern - Vorsorgevollmacht: Wichtige Regelungen für den Ernstfall


Rechtlich absichern
Vorsorgevollmacht: Wichtige Regelungen für den Ernstfall

Von dpa
10.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Was ist, wenn man seine Dinge selber nicht mehr regeln kann? Für solche Fälle hilft eine Vorsorgevollmacht.Vergrößern des Bildes
Was ist, wenn man seine Dinge selber nicht mehr regeln kann? Für solche Fälle hilft eine Vorsorgevollmacht. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Kiel (dpa/tmn) - In guten Zeiten denken wir selten daran, dass ein selbstbestimmtes Leben nicht selbstverständlich ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit - und plötzlich können wir die wichtigen Dinge des Alltags nicht mehr selbst in die Hand nehmen.

Eine Vorsorgevollmacht kann helfen, sich rechtlich abzusichern. "Die Corona-Pandemie hat an den Inhalten einer Vollmacht nichts geändert", sagt Andreas Kühnelt, Vorstandsmitglied der Notarkammer Schleswig-Holstein im Interview mit dem dpa-Themendienst. "Allerdings haben jetzt auch mehr jüngere Menschen die Bedeutung einer solchen Vollmacht erkannt."

Was wird mit einer Vorsorgevollmacht geregelt?

Andreas Kühnelt: Eine Vorsorgevollmacht regelt zwei Bereiche: die Vermögenssorge und die Personensorge. Bei der Vermögenssorge geht es um die Geldgeschäfte, aber auch um die finanziellen Aspekte, die zum Beispiel mit einer Immobilie verbunden sind und um sonstige Verträge, zum Beispiel mit Versicherungen.

Bei der Personensorge geht es hingegen um die Frage: Was passiert mit mir? Da geht es zum Beispiel um gesundheitliche Aspekte oder die Frage, ob und wie möglicherweise Pflege organisiert werden soll.

Was viele nicht bedenken: Wird das nicht geregelt, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt, der die Regelung dieser Fragen übernimmt. Selbst Ehepartner haben im Ernstfall nicht automatisch alle Befugnisse.

Wie soll denn eine Vollmacht aussehen?

Kühnelt: Die Vorsorgevollmacht ist das schärfste Schwert, das ich schmieden kann. In dem Dokument wird bestimmt, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wer einen zum Beispiel gegenüber Behörden vertreten, über das Aufenthaltsrecht entscheiden kann oder die Vermögensverwaltung übernimmt.

In der Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte auch die Möglichkeit, in medizinischen Fragen Entscheidungen zu treffen. Wer aber klare Vorstellungen hat, was geschehen oder nicht geschehen soll, sollte eine Patientenverfügung machen, da in der Vollmacht nicht geregelt wird, nach welchen Kriterien der Bevollmächtigte die Entscheidungen zu treffen hat. Banken wollen zudem oft eine eigene Bankenvollmacht.

Kann man auch bestimmte Bereiche ausschließen?

Kühnelt: Das kann man machen. Es ist aber immer die Frage, ob das im Ernstfall auch sinnvoll ist. Nehmen wir ein Beispiel: Sie bestimmen, dass der Bevollmächtigte keine Kredite in ihrem Namen aufnehmen kann. Was aber ist, wenn ihr Haus nach einem Unfall behindertengerecht umgebaut werden muss und ihre Rücklagen nicht reichen?

Der Person, die man mit diesen Aufgaben betraut, sollte man auf jeden Fall vertrauen, denn die Vollmacht gilt in der Regel ab sofort. Wenn Sie also Sorge vor einem Missbrauch haben, sollten Sie überlegen, ob der Bevollmächtigte die richtige Person ist.

Literatur:

"Das Vorsorge-Set", Stiftung Warentest 2021, 144 Seiten, Buch, 14,90 Euro, ISBN-13: 978-3-7471-0278-7, Erscheinungstermin: 16. März 2021

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