Rentenversicherung Sollte ich als Minijobber in die gesetzliche Rente einzahlen?
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Viele Minijobber in Deutschland zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dabei kann das entscheidende Vorteile haben.
Als Student in einer Bar jobben oder den Lohn auf der Baustelle ausbessern: In Deutschland arbeiten rund 6,7 Millionen in einem Minijob – als Haupt- oder als Nebenbeschäftigung.
Das bedeutet: Sie verdienen durchschnittlich nur maximal 538 Euro im Monat. Als Minijobber muss man nicht selbst in die Rentenversicherung einzahlen. Der Grund: Der Lohn soll durch den Beitrag nicht noch weiter geschmälert werden. Stattdessen zahlt dann nur der Arbeitgeber einen Teil von 15 Prozent des Lohns.
Diese Regelung nehmen auch die meisten Minijobber in Anspruch: Mehr als 80 Prozent von ihnen zahlten 2021 laut Minijob-Zentrale keine Beiträge in die gesetzliche Rente ein. Im Gegenzug heißt das: Nur etwa jeder fünfte Minijobber baut größere Ansprüche auf die gesetzliche Rente auf.
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Oft ist das fatal. Denn häufig kann sich ein eigener Beitrag in die gesetzliche Rente lohnen. Wir zeigen Ihnen, warum und was Sie mit einem Minijob noch beachten sollten.
Was ist ein Minijob genau?
Ein Minijob ist gleichbedeutend mit einer geringfügigen Beschäftigung. Oft wurde hierfür früher der Begriff 450-Euro-Job verwendet. Seit Januar 2024 können Minijobber jedoch 538 Euro im Monat verdienen. Der Wert gilt im Durchschnitt.
Allerdings dürfen Sie höchstens drei Monate im Jahr mehr als 538 Euro verdient haben. Eine Ausnahme gibt es aber: Zweimal im Jahr darf ein Minijobber die monatliche Verdienstgrenze bis zu einem Höchstbetrag von 1.076 Euro überschreiten.
Beispiel: Wenn Sie im Sommer in einer Gaststätte arbeiten, schätzt Ihr Arbeitgeber, dass Sie fünf Monate im Jahr 1.000 Euro verdienen werden. Im Durchschnitt haben Sie pro Monat nur rund 417 Euro verdient. Dann gelten Sie noch als Minijobber bzw. als geringfügig beschäftigt.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Minijob im Gewerbe und einem in Privathaushalten. Im Folgenden werden auf die Regelungen für Gewerbe-Minijobber eingegangen. Die Regeln für Minijobber in Haushalten weichen davon etwas ab.
Welche Regeln gelten für mich als Minijobber bei der gesetzlichen Rente?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Minijob im Gewerbe nach dem Jahr 2013 aufgenommen haben, sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rente – und müssen Beiträge zahlen. Allerdings können Sie sich davon auch befreien lassen, damit Ihr Lohn nicht noch geringer ist. Das ist aber nicht immer sinnvoll (siehe unten).
Im Minijob werden Arbeitnehmer aber ohnehin nur wenig belastet – ihr Arbeitgeber übernimmt hingegen den Großteil der Beiträge, nämlich 15 Prozent des Arbeitslohnes. Um auf den üblichen Beitragssatz zur Rentenversicherung in Höhe von 18,6 Prozent zu kommen, übernehmen Sie als Arbeitnehmer den Rest – und zahlen die übrigen 3,6 Prozent in die Rentenversicherung ein.
Beispiel: Sie verdienen monatlich 430 Euro. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt im Monat 18,6 Prozent davon, also 79,98 Euro. Ihr Arbeitgeber führt 15 Prozent der Summe Ihres Bruttolohns in Höhe von 430 Euro an die Rentenversicherung ab, also 64,50 Euro. Sie selbst zahlen den Rest, also 15,48 Euro.
Diese Regeln gelten für Minijobs vor 2013
Wenn Sie Ihren Minijob bereits vor dem Jahr 2013 begonnen haben, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig – solange Sie nur 400 Euro im Monat verdienen. In diesem Fall zahlt nur Ihr Arbeitgeber einen Anteil in die gesetzliche Rente ein. Ebenso gut können Sie in diesem Fall aber auch auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn erhöht und Sie kommen über die monatliche Verdienstschwelle von 400 Euro, werden Sie automatisch versicherungspflichtig. Falls Sie aber nur bis 450 Euro verdienen, können Sie sich aber noch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (siehe oben).
Sollte ich als Minijobber in die gesetzliche Rente einzahlen?
Das müssen Sie selbst entscheiden. Es spricht aber einiges dafür, dass Sie einen Eigenbeitrag in die gesetzliche Rente leisten – und sich nicht von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie sollten das auf jeden Fall abwägen und sich gegebenenfalls von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten lassen.
Der wichtigste Vorteil der Rentenversicherungspflicht: Durch die Beiträge erhöht sich die sogenannte Wartezeit – und zwar vollständig. Das ist die Zeit, die Sie mindestens in die gesetzliche Rente eingezahlt haben müssen, um auch Rentenzahlungen im Alter zu bekommen – also einen Rentenanspruch.
Für einen Monat, in dem Sie Beiträge zahlen, erhalten Sie einen Monat Wartezeit. Bei der Altersrente etwa beträgt diese Wartezeit fünf Jahre. Für Studenten etwa kann ein Minijob so zum ersten Schritt für die eigene Altersvorsorge werden.
Wenn Sie sich hingegen von der Versicherungspflicht befreien lassen, zählen die Rentenzeiten – abhängig von der genauen Höhe Ihres Verdienstes – höchstens ein Drittel.
Beispiel: Wenn Sie einen Minijob haben und sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, müssen Sie drei Jahre lang arbeiten, um ein Jahr Wartezeit zu erhalten.
Vorteil eines versicherungspflichtigen Minijobs für Eltern
Elternteile üben neben der Kindererziehung häufig nur einen Minijob aus. Jetzt kann die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit greifen. Verkürzt gesagt: Die Rente wird für Elternteile von Kindern zwischen dem dritten und dem zehnten Lebensjahr aufgewertet – wenn sie weniger als der Durchschnitt verdienen.
Doch Vorsicht: Ihr Minijob muss rentenversicherungspflichtig sein. Diese Kinderberücksichtigungszeit kann mehrere Euro mehr für die spätere Rente bringen – im Monat.
Durch Beiträge in die Rentenversicherung erhöht sich Ihre Rente
Ein weiterer Vorteil von der Rentenversicherungspflicht: Sie bekommen die Zeit, in der Sie einen Minijob ausgeübt haben, als sogenannte Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben. Die ist für Sie ausschlaggebend, wenn Sie die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte bekommen möchten – dann müssen Sie eine Pflichtbeitragszeit von 45 Jahren aufweisen. Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, zählt das nicht in diese gesammelte Zeit hinein.
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Auch für Reha-Maßnahmen oder den Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente sind die Pflichtbeiträge entscheidend. Die Erwerbsminderungsrente kann etwa nach einem Unfall greifen, durch den Sie nicht mehr arbeiten können.
Es kann auch sein, dass ein möglicher Anspruch verloren geht, wenn Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Informieren Sie sich vor einer Befreiung bei der DRV.
Zu guter Letzt erhöhen Sie durch Beiträge in die gesetzliche Rente auch noch ihre Rentenzahlungen. Das hält sich bei einem Minijob tendenziell aber eher im Rahmen, da die Höhe der Rente von Ihrem Verdienst abhängt. Dieser ist bei einem Minijob naturgemäß nicht allzu hoch.
Kann ich die Befreiung auch rückgängig machen?
Für die Dauer Ihres Minijobs geht das nicht – die Befreiung bleibt bestehen. Wenn Sie Ihren Minijob aber wechseln, können Sie sich wieder neu entscheiden.
Welche Regeln gelten bei mehreren Minijobs?
Das kommt darauf an, wie hoch Ihr Einkommen durch die Minijobs zusammengenommen ist. Verdienen Sie insgesamt mehr als 538 Euro monatlich, dann handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Die Sonderregelung für die Rentenversicherung im Minijob gilt nun ebenfalls nicht mehr.
Möglich aber, dass es sich um einen sogenannten Midijob handelt. Das ist der Fall, wenn Sie regelmäßig zwischen 538,01 und 2.000 Euro monatlich verdienen.
Hier greift der sogenannte Übergangsbereich, früher auch Gleitzone genannt. In diesem steigen die Abgaben zur Sozialversicherung langsam. Dies verhindert, dass Sie zu stark belastet werden.
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung können Sie mögliche Beiträge ausrechnen. Den sogenannten Übergangsbereichsrechner finden Sie hier.
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung
- Minijob-Zentrale
- ihre-vorsorge.de
- sozialpolitik-aktuell.de
- Sozialverband VdK
- Finanztip
- nebenjob.de