Klage von Confiserie Lindt gewinnt Streit um Goldton der Schokohasen
Farben als Marken eintragen zu lassen, ist komplex. Im Fall der Lindt-Goldhasen hat das Bundespatentgericht dem Schokoladenhersteller allerdings recht gegeben.
Die Eintragung des Goldtons der "Goldhasen" aus Schokolade von Lindt & Sprüngli als geschützte Farbmarke ist rechtens. Das hat das Bundespatentgericht nach einer erneuten Klage der Confiserie Heilemann entschieden, berichtet die "Lebensmittelzeitung" (LZ). Der Goldton wurde bereits 2017 vom Patent- und Markenamt als Farbmarke eingetragen.
Die goldene Verpackung des "Goldhasen" werde als Marke wahrgenommen, bestätige auch eine eingereichte Verbraucherumfrage, erklärt Lindt & Sprüngli der "LZ". Der Schweizer Schokoladenhersteller begrüße die Entscheidung, wolle sich aufgrund des laufenden Verfahrens aber nicht im Detail äußern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Heilemann darf keine goldenen Schokohasen produzieren
Heilemann beantragte laut "LZ" beim Markenamt, die Farbe wieder aus dem Markenregister zu löschen. Das Oberlandesgericht München hatte dem Unternehmen im Oktober 2022 aufgrund von Verwechslungsgefahr verboten, ihre Schoko-Osterhasen in Goldfolie zu verpacken.
Als der Antrag zurückgewiesen wurde, reichte das Unternehmen die Beschwerde beim Bundespatentgericht ein. Um eine Farbe als Marke eintragen lassen zu können, muss eine "Verkehrsdurchsetzung" nachgewiesen werden. Verbraucher müssen die Farbe dabei deutlich mit dem entsprechenden Unternehmen verbinden. Laut Heilemann wurde ein solcher Nachweis von Lindt & Sprüngli nicht ordnungsgemäß erbracht.
- lebensmittelzeitung.net: "Heilemann unterliegt gegen Lindt-Goldhasen" (kostenpflichtig)