Weg für Verstaatlichung frei EU-Kommission genehmigt Milliardenhilfen für Uniper
Deutschland darf den angeschlagenen Gasimporteur Uniper mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen. Das hat die EU-Kommission nun beschlossen.
Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt. Der Bund darf das Unternehmen mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen, wie die Wettbewerbshüter am Dienstag mitteilten.
Bereits am Freitag hatte die Kommission der Verstaatlichung des Unternehmens unter fusions- und kartellrechtlichen Aspekten zugestimmt. Damit ist der Weg für die Verstaatlichung frei. Die Maßnahme werde es Uniper erlauben, seine Kunden weiter zu versorgen und helfen, ernsthafte Störungen des deutschen Gasmarktes zu vermeiden.
Aktionäre stimmten am Montag für den Plan
In der Erklärung hieß es, die Bedingungen der EU-Beihilfevorschriften seien erfüllt. Die Ausnahmesituation bei Finanzlage und Liquidität von Uniper gehe auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die anschließende Unterbrechung der Gaslieferungen zurück. Gleichzeitig enthielten die Maßnahmen die notwendigen Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen.
Die Uniper-Aktionäre hatten am Vortag für den Plan gestimmt, dass der Konzern nahezu komplett vom Staat übernommen werden soll. Uniper ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Preise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teuerer auf dem Markt kaufen, um alte Lieferverträge zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.
Insolvenz hätte Dominoeffekt ausgelöst
Der Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Kunden ebenfalls in Schwierigkeiten gebracht hätte.
Staatshilfe unterliegt europäischen Regeln. Die EU-Kommission als Hüterin eines fairen Wettbewerbs prüft, ob diese diskriminierend in den Markt eingreift. Wenn Deutschland beispielsweise ein bestimmtes Unternehmen so stark bezuschussen würde, dass es einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängen könnte, wäre dies nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Durch die Wettbewerbsregeln soll auch sichergestellt werden, dass keine Monopole entstehen, die willkürlich Preise erhöhen könnten.
- Nachrichtenagenturen dpa und Reuters