Bevor es zu Schäden kommt Haftpflichtversicherung über Balkonkraftwerk informieren
Hagelschlag, Überspannung und Co.: Kommt das Balkonkraftwerk zu Schaden, stellt sich die Frage: Welche Versicherungsart ist dafür eigentlich zuständig? Und was, wenn es selbst Schäden verursacht?
Selbst Strom gewinnen: Dafür braucht es nicht unbedingt ein eigenes Wohnhaus. Auch Miet- und Eigentumswohnungen können mit kleinen Balkonkraftwerken ausgestattet werden. Doch wie können Schäden an diesen abgesichert werden?
"Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates", erklärt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das heißt: Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.
Besitzer eines Balkonkraftwerkes sollten ihre Hausratversicherung allerdings über dieses informieren, damit es in den Versicherungsschutz aufgenommen werden kann. Teils könne das bei Steckersolar-Geräten ohne Aufpreis möglich sein, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Werden Schäden durch einen Defekt der Anlage oder etwa ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht, ist das hingegen ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Auch hier sollte im individuellen Fall mit der Versicherung geklärt werden, ob sie für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden, so der Rat der Verbraucherschützer.
- Nachrichtenagentur dpa