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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Geräusch-unterdrückende Kopfhörer Tödliche Gefahr im Straßenverkehr?
Tödlicher Unfall in Hamburg, ein 29-jähriger wird von einem Notarztwagen mit Martinshorn erfasst. Trägt ein Geräusche unterdrückender Kopfhörer Mitschuld an dem Unfall? Sollte die Technik im Straßenverkehr verboten werden?
Wie die "Hamburger Morgenpost" berichtet, stand der Mann in der Nacht zu Sonntag um kurz nach 3 Uhr an einer Ampel vor der Universität. Er trägt dunkle Kleidung und einen großen Bluetooth-Kopfhörer der Firma AT. Das ohrumschließende Modell hat laut dem Bericht ein "Noise-Cancelling-System", das Umgebungsgeräusche aktiv unterdrückt. Es kann Außengeräusche mit künstlich erzeugtem Schallwellen wirksam ausblenden.
Der Mann überquert die Straße in Richtung Dammtor-Bahnhof. Plötzlich kommt ein Notarztwagen der Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn von links.
Der VW-Bus des Notarztes erfasst den Fußgänger, dieser wird gegen einen großen Metallbügel an einem Baum geschleudert und stirbt nur Stunden später an seinen schweren Kopfverletzungen. Ein Foto zeigt den Kopfhörer auf der Straße am Unfallort.
Überhörte er sogar das laute Martinshorn?
Die Polizei ermittelt jetzt laut dem Bericht, ob der Fußgänger wegen des "Noise-Cancelling"-Kopfhörers das laute Martinshorn überhört hat.
Laut Hersteller-Webseite kommt bei einigen Kopfhörern eine "360-Grad-Noise-cancelling-Technik" zum Einsatz, die "dabei hilft, unerwünschte Geräusche zu unterdrücken". Diese aktive Geräuschunterdrückung kommt bei immer mehr Kopfhörern zum Einsatz, sie kann Störgeräusche, zum Beispiel im Flugzeug, ausblenden.
Der Kopfhörer-Hersteller Audio Technica erklärte t-online.de, dass es sich bei dem Modell wahrscheinlich um den Studiokopfhörer "AT-H M50 oder 40" ohne Noise Cancelling handelt und vermutet eher sehr laute Musik als Ursache für den Unfall. "Die Geräuschunterdrückung würde bei sehr lauten Tönen nicht funktionieren", betont Dirk Brieden, Sales Manager for Consumer Markets. Er spricht sich für ein generelles Verbot von Kopfhörern im Straßenverkehr aus "unabhängig vom Thema Noise Cancelling".
Nicht ausdrücklich verboten
Kopfhörer mit dieser Technik sind laut Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten. Laut Paragraf 23 haben Teilnehmer am Straßenverkehr aber die Pflicht, dafür zu sorgen, dass „das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird“. Kommt es zu einem Unfall, droht ein Bußgeld und eventuell muss man die Kosten des Unfalls selbst zahlen. Für Fußgänger gilt diese Regelung allerdings nicht.
Wer als Radfahrer zu laute Musik über Kopfhörer hört oder durch sein Handy abgelenkt wird, begeht laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit, die nur ein geringes Bußgeld (zehn Euro) kostet.
Immer wieder wird über ein Verbot von Kopfhörern im Straßenverkehr diskutiert, zuletzt Anfang 2012. Passiert ist bis heute nichts.