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Polizei informiert: Was Sie bei strafbaren Inhalten im Netz tun sollten


Polizei informiert auf Twitter
Was Sie bei strafbaren Inhalten im Netz tun sollten

Wer Hakenkreuze und Kinderpornografie im Internet verbreitet, macht sich damit strafbar. Doch was sollen Nutzer tun, wenn sie so etwas entdecken? Darüber informiert nun das Bayerische LKA.

Aktualisiert am 06.08.2020|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, avr
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Wer auf im Internet oder in sozialen Netzwerken mögliche strafbare Inhalte entdeckt, kann diese den Behörden melden. Nutzer sollten dabei aber bestimmte Punkte beachten. Das schreibt das Bayerische Landeskriminalamt am Dienstag auf Twitter.

Eine Hand an einer Tastatur (Symbolbild): Wer strafbare Inhalte im Netz findet, kann diese der Polizei melden.Vergrößern des Bildes
Eine Hand an einer Tastatur (Symbolbild): Wer strafbare Inhalte im Netz findet, kann diese der Polizei melden. (Quelle: Waldmüller/imago-images-bilder)

Als möglich strafbare Inhalte nennt das Bayerische LKA unter anderem pornografische, extremistische und gewaltverherrlichende Inhalte. Erst im März hatte die Regierung zudem eine Verschärfung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Dadurch sollen User mehr Rechte bekommen, wenn sie im Internet attackiert werden. Plattformen müssen auf solche Beschwerden schneller reagieren und bei Inhalten wie Volksverhetzung auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Keine Screenshots machen

Auf keinen Fall sollen Nutzer strafbare Inhalte an andere User weiterleiten oder auf dem eigenen Account veröffentlichen, wie das Bayerische LKA schreibt. Auch Screenshots sollen Nutzer meiden. Das BKA erklärt dazu in einer Antwort unter dem Beitrag: "Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Anfertigen/Besitzen derartiger Screenshots strafbar sein (Kinderpornografie)."

Stattdessen sollen Nutzer die Inhalte direkt auf der Plattform melden. Twitter, Facebook oder auch WhatsApp bieten dazu verschiedene Möglichkeiten. Wie Sie mögliche strafbare Inhalte auf WhatsApp melden können, lesen Sie hier.

Kopieren Sie zudem die URL – also die Internetadresse oben im Browserfenster – und schreiben Sie sich das Datum, die Uhrzeit und Namen des entsprechenden Nutzers, beziehungsweise seine ID auf. Im letzten Schritt rät das LKA Bayern, "schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten"

Plattformen bieten Meldemöglichkeiten

Wer nicht zu nächsten Polizeistellen gehen kann, findet im Netz verschiedene Möglichkeiten, Inhalte den Behörden zu melden. Das BKA listet auf seiner Website beispielsweise Links zu den Onlinewachen aller Landespolizeien. Klicken Sie hier, um zur Liste zu gelangen.

Im Falle von Hetze im Internet verweist das BKA auf die Meldestelle "respect!" der Jugendstiftung Baden-Württemberg im Demokratiezentrum. Nutzer bundesweit können entsprechende Inhalte dort melden. Klicken Sie hier, um zur Seite zu gelangen.

Verwendete Quellen
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