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BKA-Flugüberwachung irrt bei Identifizierung von Terroristen


Hunderte Fehler aufgedeckt
BKA-Flugüberwachung irrt bei Identifizierung von Terroristen

Von dpa, t-online, jph

Aktualisiert am 25.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Airlines müssen Daten ihrer Passagiere an das Bundeskriminalamt übermitteln.Vergrößern des Bildes
Airlines müssen Daten ihrer Passagiere an das Bundeskriminalamt übermitteln. (Quelle: 06photo/getty-images-bilder)
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Seit Oktober 2018 werden Daten aller Flug-Passagiere, die in Deutschland starten oder landen, vom Bundeskriminalamt durchleuchtet. Das Ziel: Straftäter und Verdächtige identifizieren. Das System liefert jedoch zum größten Teil falsche Ergebnisse.

Millionen von Fluggäste kommen jedes Jahr in Deutschland an oder starten hier ihre Reise. Koffer werden durchleuchtet und Pässe überprüft. Wovon Fluggäste nichts mitbekommen: Seit Herbst 2018 werden ihre Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) übertragen. Dort übernimmt eine Software die Auswertung und gleicht die Namen mit Fahndungslisten ab. Findet es eine Übereinstimmung, schlägt es Alarm.

Das Problem: Die meisten Terrorverdächtigen, die das System identifiziert, sind gar keine. Daher müssen sich Beamte um die Auswertung kümmern. 40 Stellen stehen dafür momentan zur Verfügung. In Zukunft sollen es mehr als 500 sein, denn das Aufkommen ist enorm groß.

Auf jeden Treffer kommen 400 Fehlalarme

Wie aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung hervorgeht, kommen auf jede korrekte Meldung mehr als 400 falsche Treffer. Die Bundesregierung gibt noch weitere Einblicke in die Zahlen: Seit Beginn der Übertragung wurden Daten von 1,2 Millionen Passagieren überprüft. Knapp 94.000 meldete die Software als verdächtig. Nach der weiteren Kontrolle durch Beamte stellen sich jedoch nur 277 Fälle als begründet heraus. Das ergibt eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent.


Begründet wird diese hohe Fehlerrate damit, dass die Software keine Geburtsdaten bekommt und daher alle Personen mit dem gleichen Namen, wie sie auf der Fahndungsliste stehen, als Treffer wertet. Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, sieht in dieser Praxis eine "aberwitzige Überwachung".

Die Fluglinie speichern im sogenannten "Passenger Name Record" (PNR) Daten ihrer Passagiere. Die Datensätze enthalten das Flugdatum, die Uhrzeit, Start- und Zielflughafen, sowie Name, Anschrift und Zahlungsdaten des Reisenden. Das Fluggastdatengesetz verpflichtet die Airlines, diese Informationen an das BKA weiterzugeben.

Daten werden fünf Jahre lang gespeichert

Bis Oktober 2018 waren lediglich drei deutsche Luftfahrtunternehmen an das PNR-System angeschlossen. Mittlerweile sind es 20, wobei nur von 11 Airlines die Daten ausgewertet werden. Nach sechs Monaten werden sie anonymisiert und nach fünf Jahren gelöscht.

Datenschützer kritisieren diese anlasslose Speicherung. Das Bundesinnenministerium erklärt, dass man derzeit Erfahrungen sammle und anschließend prüfe, ob man das Verfahren verbessern könne.

Verwendete Quellen
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