t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Urteil: Eltern dürfen auf Facebook-Konto der toten Tochter zugreifen


Wegweisendes Urteil
Eltern dürfen auf Facebook-Konto toter Tochter zugreifen

Von dpa-afx
Aktualisiert am 12.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Logo von Facebook auf Smartphone-Bildschirm: Vor dem Bundesgerichtshof kämpfte ein Elternpaar darum, Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zu bekommen.Vergrößern des Bildes
Logo von Facebook auf Smartphone-Bildschirm: Vor dem Bundesgerichtshof kämpfte ein Elternpaar darum, Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zu bekommen. (Quelle: Fabian Sommer/dpa-bilder)
News folgen

Eltern eines verstorbenen Mädchens wollten auf das Facebook-Konto ihrer Tochter zugreifen. Der Konzern verweigerte den Zugang. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in dem Fall entschieden.

Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden.

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. (Az. III ZR 183/17)

Eltern erhoffen sich Klarheit

Die Richter hoben ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Inhalten der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Das Mädchen war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Ob es ein Suizid war, ist unklar.

Die Eltern glauben, dass ihre Tochter über Facebook vielleicht Nachrichten ausgetauscht hat, die Aufschluss über die Tage vor ihrem Tod und mögliche Suizidmotive geben. Nach eigener Aussage haben sie das Passwort. Sie können sich aber nicht mehr anmelden, weil Facebook das Profil im "Gedenkzustand" eingefroren hat. Die Seite wird damit zu einer Art virtuellem Kondolenzbuch für die Bekannten der Toten.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Das Online-Netzwerk pocht auf Einhaltung der Privatsphäre

Facebook weigerte sich, den Eltern als Erben die Konto-Inhalte freizugeben. Für den US-Konzern hat Vorrang, "dass der persönliche Austausch zwischen Menschen auf Facebook geschützt ist", wie ein Sprecher nach der Verhandlung des Falls vor dem BGH am 21. Juni erneut betonte. Freunde des Mädchens hätten darauf vertraut, dass private Nachrichten privat bleiben und nicht von den Eltern mitgelesen werden.

Die Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass nirgendwo eindeutig geregelt ist, was mit den vielen digitalen Inhalten passieren soll, die Menschen bei ihrem Tod auf Servern oder Rechnern im Internet ("Cloud") hinterlassen. Dass die Erben Briefe oder Tagebücher des Verstorbenen lesen dürfen, gilt als selbstverständlich.

Aber E-Mails, Chat-Protokolle oder Fotos liegen in den seltensten Fällen zu Hause auf einem Datenträger. Hat der Tote nichts dazu hinterlassen, was mit seinen Konten bei den verschiedenen Anbietern passieren soll, sind die Erben unter Umständen machtlos.

Warten auf ein Grundsatzurteil

Ein höchstrichterliches Urteil aus Karlsruhe sorgt für Klarheit. In der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann die Position von Facebook kritisch hinterfragt: Mit dem Passwort hätten sich die Eltern schon zu Lebzeiten des Mädchens bei dem Konto anmelden können. Es sei damit fraglich, ob das Vertrauen der anderen Nutzer, dass niemand mitlese, wirklich schutzwürdig sei.

Für die Eltern war der langwierige Rechtsstreit eine Belastung. "Besonders schmerzlich ist für uns auch das damit verbundene lange Warten auf eine endgültige Gewissheit", ließen sie im Mai 2017 über ihren Anwalt mitteilen. Damals hatte das Berliner Kammergericht der Mutter, die offiziell als Klägerin auftritt, gerade den Zugriff auf das Facebook-Konto verwehrt – wegen des Fernmeldegeheimnisses. Dieses Urteil ist mit dem Karlsruher Richterspruch aufgehoben.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website