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Polizei zerschlägt Dienst für Cyberkriminelle


DoubleVPN eingestellt
Polizei zerschlägt Dienst für Cyberkriminelle

Von dpa, t-online, avr

Aktualisiert am 01.07.2021Lesedauer: 1 Min.
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Diese Meldung wird Besucher der DoubleVPN-Seite angezeigt: Europol hat einen VPN-Dienstleister zerschlagen. (Quelle: Europol)
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Mithilfe eines VPN können Nutzer größtenteils anonym im Netz surfen. Nun hat die Europol einen VPN-Anbieter zerschlagen, der vor allem von Cyberkriminellen genutzt worden sein soll.

Ermittler in Europa und Nordamerika haben nach Angaben von Europol ein großes virtuelles Kommunikationsnetzwerk von Cyberkriminellen zerschlagen. In zahlreichen Ländern wurden Server beschlagnahmt und das virtuelle Netzwerk DoubleVPN unbrauchbar gemacht, wie Europol am Mittwoch in Den Haag mitteilte.

Ermittler in neun Ländern darunter Deutschland waren an der Aktion unter Leitung der niederländischen Polizei beteiligt. Für das Netzwerk sei vor allem auf russisch- und englischsprachigen Foren von Cyberkriminellen geworben worden.

VPN sollen Nutzer schützen

Bei DoubleVPN waren nach Angaben von Europol 600 Nutzer angeschlossen. VPN steht für Virtual Private Network – also ein virtuell privates Netzwerk. Durch ein VPN können die Identität eines Nutzers sowie sein Aufenthaltsort nach außen abgeschirmt werden. Das ist praktisch für Nutzer, die anonym surfen wollen oder beispielsweise für Oppositionelle in Ländern mit Menschenrechtsverletzungen.

VPN werden aber auch von Unternehmen genutzt, um Mitarbeiter per Homeoffice ins Firmennetzwerk einloggen zu lassen. Auch Sicherheitsexperten raten oft zu VPN beim Surfen auf dem Smartphone, beispielsweise, wenn Sie öffentliche Hotspots nutzen wollen.

Vor allem für Cyberkriminelle beworben

Es gibt aktuelle viele Anbieter für VPN auf dem Markt – von kostenlosen bis kostenpflichtige Versionen. Laut den Ermittlern soll DoubleVPN aber in Untergrundforen gezielt an Kriminelle beworben worden sein. Preise starteten ab 22 Euro.

Die Cyberkriminellen nutzten das Netzwerk, um Opfer anzugreifen, etwa durch sogenannte Phishing-Mails oder um Daten zu blockieren, die erst nach Lösegeldzahlungen freigegeben werden.

Verwendete Quellen
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