Landgericht Kiel Bestätigung von Mobilfunk-Kündigung per Anruf nicht nötig
Stuttgart (dpa/tmn) - Wer seinen Mobilfunkvertrag fristgerecht kündigt, muss dies nicht auch noch per Anruf bestätigen - auch wenn er dazu von dem Anbieter aufgefordert wird. Das erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und bezieht sich auf ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Kiel (Az.: 14 HKO 42/20).
In dem Fall hatte ein Verbraucher seinen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter fristgerecht gekündigt und jede weitere Kontaktaufnahme, außer zur Vertragsabwicklung, untersagt. Dennoch schickte das Unternehmen einen Brief mit der Aufforderung sich zu melden, um noch offene Fragen rund um die Kündigung zu klären. Im Gegenzug würde man die Kündigungsbestätigung zu senden.
Mit solchen Schreiben würden Anbieter versuchen, die Unsicherheit von Verbrauchern bezüglich ihres Kündigungsrechts auszunutzen, so die Verbraucherschützer. Der Kunde solle glauben, dass die Kündigung bestätigt werden müsse. Das sei Irreführung und zudem eine nicht erlaubte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken. Eine Kündigung werde grundsätzlich ohne Bestätigung wirksam - und zwar im dem Augenblick, wenn sie dem Unternehmen zugeht.
Vor Gericht äußerte sich das Unternehmen nicht zur Sache, im Rahmen eines Anerkenntnisurteils wurde damit die eigene Einsicht dokumentiert. Mit einem Anerkenntnis bestätigt der Beklagte im Rahmen eines Zivilprozesses, dass er die Ansprüche des Klägers als rechtlich ganz oder als zum Teil bestehend zutreffend anerkennt.