Präzise Angaben machen Unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden
Bonn (dpa/tmn) - Wer telefonisch mit Werbung belästigt wird, kann sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Denn Werbeanrufe sind rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat.
Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das telefonisch ohne Zustimmung der Angerufenen für einen Wechsel des Strom- beziehungsweise Gasversorgers geworben hat. Mehr als 6000 Verbraucher hatten sich darüber bei der Bundesnetzagentur beschwert.
Für eine Beschwerde benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.