Verdacht auf Marktmissbrauch Im Android-Verfahren droht Google eine neue Rekordstrafe
Die Hinweise darauf, dass die EU-Kommission Google auch in ihrem zweiten Wettbewerbsverfahren kräftig zur Kasse bitten wird, verdichten sich. Beim Smartphone-System Android könnte die erste Rekordstrafe von rund 2,4 Milliarden Euro noch übertroffen werden.
Google steht laut einem Zeitungsbericht vor einer weiteren Milliardenstrafe der EU-Kommission. Auch im Wettbewerbsverfahren um das Smartphone-System Android werde voraussichtlich der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung festgestellt, schrieb das "Wall Street Journal" unter Berufung auf informierte Personen am Mittwoch. Die Strafe könne den Rekordbetrag von rund 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr übertreffen – werde aber wohl nicht zweistellig. Mit der Entscheidung wird in den kommenden Wochen gerechnet.
Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Konzern ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.
Was hat Google falsch gemacht?
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, gleich ein Paket von Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. Google kontert, es sei nötig, ein Mindestangebot an Apps auf dem Gerät zu haben, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten. Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die "Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung", nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können.
Es sei noch unklar, inwieweit Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Änderung der Geschäftsbedingungen verlangen werde. Auch die "Financial Times" berichtete zuvor, dass die Kommission voraussichtlich auch im Android-Verfahren hart durchgreifen werde. In einem dritten Verfahren in Brüssel geht es um den Dienst "AdSense for Search", bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Suchmaschinen-Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. Die Google-Werbung werde bevorzugt behandelt.