Datenschutzgrundverordnung Datenschutzaktivist Schrems attackiert WhatsApp und Co.

Weil sie Nutzer "zwinge" ihren Datenschutzregeln zuzustimmen, haben Aktivist Max Schrems und seine Datenschutz-NGO "Noyb" Beschwerde gegen Konzerne wie Google und Facebook eingelegt. Ihnen drohen Strafen in Milliardenhöhe.
Unmittelbar nach dem Ende der Schonfrist für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Datenschutz-NGO "Noyb" Beschwerden gegen Google wegen "Zwangszustimmungen" eingelegt. "Noyb" steht für "None of your business (Das geht dich nichts an). Der Verein wurde vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründet.
Unter anderem will die NGO bei der Hamburger Datenschutzbehörde klären lassen, ob der Messenger-Dienst WhatsApp mit seinen Einwilligungserklärungen gegen die DSGVO verstößt. WhatsApp teilt seit Kurzem Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook, darunter Telefonnummer des Nutzers, Geräte- und Nutzungsinformationen. Wer das nicht möchte, muss dem Verfahren mit einer begründeten Erklärung widersprechen – oder sein Konto löschen.
Auch Beschwerden in Frankreich und Belgien
"Diese ersten Beschwerden werden auch eine erste Nagelprobe für das Gesetz sein", schreibt "Noyb" auf seiner Webseite. Mit seinen Klagen will die NGO dagegen vorgehen, dass die Dienste teils generelle Zustimmungen unter "Zwang" verlangen. Denn wer nicht zustimmt, kann die Dienste nicht nutzen. Max Schrems sagt dazu: "Es ist simpel: Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können."
Wegen ähnlicher Vorwürfe geht die NGO in Frankreich gegen Googles Android-System, in Belgien gegen Facebooks Foto- und Videodienst Instagram sowie in Wien gegen das soziale Netzwerk Facebook vor. Ähnliche Beschwerden zeitgleich bei vier Behörden sollen die Koordination erleichtern, hieß es.
Strafen in Milliardenhöhe möglich
Falls die Beschwerden erfolgreich sind, drohen den Unternehmen Strafen in Milliardenhöhe. So berichtet "Noyb" auf seiner Webseite von einer Maximalstrafe bis zu 3,7 Milliarden Euro, je nach Konzern und Standort der Behörde. Neben den Behörden am Sitz von Betroffenen will sich der Verein voraussichtlich auch an die irische Datenschutzbehörde wenden, da der Unternehmenssitz in drei Fällen in der Republik Irland liege.
Der Wiener Aktivist Schrems hatte bereits mit mehreren Datenschutz-Verfahren für Furore gesorgt. 2015 kippte der Europäische Gerichtshof nach Schrems Klage das sogenannte "Safe-Harbor-Abkommen" der EU zur Datenübertragung in die USA.