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YouTuber "ApoRed" wird für seinen "Bomben-Scherz" bestraft


Urteil rechtskräftig
YouTuber "ApoRed" wird für seinen "Bomben-Scherz" bestraft

Von dpa
Aktualisiert am 23.03.2018Lesedauer: 2 Min.
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"ApoRed": Der YouTuber war für ein Scherzvideo zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie 200 Stunden Sozialarbeit verurteilt worden. (Quelle: Tnn/dpa-bilder)
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"Lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas wert ist!" Mit diesen Worten hatte ein YouTuber Passanten in Hamburg eine Tasche vor die Füße geworfen. Die heimlich gefilmte Szene sollte im Internet für Unterhaltung sorgen, hat jetzt aber strafrechtliche Konsequenzen.

Für ein Scherzvideo um eine angebliche Bombe vor einer Hamburger Sparkasse ist der YouTuber "ApoRed" nun rechtskräftig verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen am Freitag vor dem Hamburger Landgericht ihre Berufungsanträge gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück.

"ApoRed" - mit bürgerlichem Namen Ahmad Ahadi - hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mitte 2016 dabei filmen lassen, wie er eine schwarze Tasche neben den Geldautomaten einer Sparkassenfiliale in Hamburg warf und rief: "30 Sekunden habt ihr alle Zeit, lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas wert ist!".

Dafür war er im Oktober 2017 vom Hamburger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie 200 Stunden Sozialarbeit verurteilt worden. "ApoRed" hat auf seinem YouTube-Videokanal mehr als zwei Millionen Abonnenten.

Die Anwältin forderte eine Geldstrafe

"Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Strafe nicht schuldangemessen war", sagte die Verteidigerin von "ApoRed", Annette Voges, nach der Verhandlung. Weil bereits am Anfang des Prozesses klar war, dass mindestens ein weiterer Verhandlungstag notwendig sei, habe man aus Zeitgründen die Berufung zurückgenommen.

"Wir haben keine höhere Strafe befürchtet", sagte Voges der Deutschen Presse-Agentur. Vielmehr habe sie statt der Bewährungsstrafe eine reine Geldstrafe für ihren Mandanten angestrebt. Ihrer Meinung nach ging es im Prozess auch darum, YouTubern ihre Grenzen aufzuzeigen. "Man will deutlich machen, dass Youtube auch vom Staat zur Kenntnis genommen wird und dort begangene Straftaten nicht geduldet werden", sagte Voges.

"Das alles war nicht lustig"

Zwar sei das Vorgehen des Internet-Stars eine Nötigung sowie Körperverletzung gewesen, doch der Fall sei ihrer Ansicht nach von der Justiz "etwas hochgehangen" worden.

Das Video war als sogenannter Bomben-Prank ins Internet gestellt worden. Die Opfer des Scherzes litten nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter länger andauernden Schlafstörungen und Ängsten. "Das alles war nicht lustig", sagte die Richterin Ute Barrelet zu der Aktion. Gut ein halbes Jahr vor dem Videodreh waren 130 Menschen bei islamistischen Attentaten in Paris ums Leben gekommen. Im März 2016 wurden zudem 32 Menschen bei Anschlägen in Brüssel getötet.

Strafmaß für den Mittäter herabgesetzt

Die Strafe gegen einen 26 Jahre alten Mitangeklagten, der das Geschehen gefilmt hatte, wurde im Berufungsprozess reduziert. Statt 120 muss er nun 90 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Ein umfassendes Geständnis sowie Reue hätten zu dieser Entscheidung geführt, erklärte Richterin Barrelet.

Zudem habe der 26-Jährige aufgrund der Berichterstattung seinen Job verloren. In Richtung des Mitangeklagten sagte Barrelet: "Es ging in erster Linie um die Selbstdarstellung von Herrn Ahadi, da haben Sie sich ein Stück weit benutzen lassen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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