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Urteil: Kennzeichenscanner in Brandenburg waren illegal


Gerichtsurteil
Kennzeichenscanner in Brandenburg waren illegal

Von t-online, arg

Aktualisiert am 09.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Stauwarnung: Auf bestimmten Autobahnen ist es jetzt besonders voll.Vergrößern des Bildes
Deutsche Autobahn: Die Kennzeichenscanner in Brandenburg waren illegal. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Das anlasslose Speichern von Autokennzeichen ist rechtswidrig, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) geurteilt. Der Grund: Es handele sich dabei um Überwachung.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat durch ein Urteil bestätigt, was Datenschützer bereits seit langer Zeit konstatieren: Das Scannen von Autokennzeichen auf Vorrat und ohne Begründung ist rechtswidrig. Das geht aus dem Beschluss des Gerichts hervor.

Geklagt hatte ein Autofahrer, weil die Polizei in Brandenburg auf der Bundesautobahn 11 zwei Kennzeichenscanner installiert hatte, die bis Juli 2021 alle vorbeifahrenden Fahrzeuge anlasslos aufnahm.

Dabei wurden jeweils das hintere Nummernschild und das Heck abfotografiert, mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung versehen und in einer zentralen Datenbank gespeichert. Dadurch war es der Polizei möglich, das Bewegungsverhalten unzähliger Fahrzeuginhaber zu überwachen, ohne dass es dafür einen Grund oder eine Rechtsgrundlage gab.

"Gewichtiger Grundrechtseingriff"

Laut Gerichtsbeschluss ist der Betrieb der Scanner im permanenten Aufzeichnungsmodus als ein "gewichtiger Grundrechtseingriff zu qualifizieren". Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichts ist die Tatsache, dass die Speicherung der Daten nicht allgemein bekannt war, obwohl ihnen eine "gesamtgesellschaftliche Bedeutung" zukam und viele Menschen, vor allem in Brandenburg, betraf.

Dass es zu einer umfassenden Überwachung der Verkehrsbewegungen auf der Brandenburger Autobahn kam, wurde erst 2019 bekannt, als bundesweit nach der verschwundenen Jugendlichen Rebecca gefahndet wurde. Damals teilten die Berliner Ermittler mit, dass das Fahrzeug des Verdächtigen am Tag von Rebeccas Verschwinden auf einer Brandenburger Autobahn gesehen wurde, was nahelegte, dass Fahrbewegungen aufgezeichnet und langfristig gespeichert wurden.

Laut "netzpolitik.org" sammelte die Polizei Brandenburg im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 so über 40 Millionen Fotos von Fahrzeugen in einer zentralen Datenbank. Die Speicherung wurde Mitte 2021 in Brandenburg gestoppt.

Verwendete Quellen
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