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Verbraucherschützer verklagen Telekom, Vodafone und Telefónica


Kundendaten weitergegeben
Verbraucherschützer verklagen deutsche Mobilfunkanbieter

Von t-online, arg

22.07.2022Lesedauer: 1 Min.
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Ein Smartphone fotografiert die Logos der drei Mobilfunkanbieter Vodafone, Telekom und O2. (Quelle: IMAGO/Rolf Poss)

Die Verbraucherzentrale NRW verklagt die größten Mobilfunkanbieter Deutschlands. Diese haben vertrauliche Kundendaten ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

Die größten Mobilfunkanbieter Deutschlands geben ohne Einwilligung ihrer Kunden deren Daten an Dritte weiter. Da vorangegangene Abmahnungen der Verbraucherschützer von den Mobilfunkunternehmen unbeantwortet blieben, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt Klage gegen drei Anbieter eingereicht.

"Weil Telefónica, Telekom und Vodafone "Positivdaten" ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben, hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt - denn darin sieht sie einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es dazu auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Unternehmen müssen Auskunft über personenbezogene Daten geben

Unter "Positivdaten" versteht man beispielsweise Informationen darüber, wann mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden. Dadurch können Anbieter in Erfahrung bringen, wie viele andere laufende Verträge ein Kunde bereits besitzt. Bei sogenannten "Negativdaten" handelt es sich wiederum um Zahlungsrückstände oder sonstige vertraglichen Schwierigkeiten des jeweiligen Kunden.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind nicht nur die Negativdaten schützenswert, sondern ebenso die Positivdaten. Denn auch wenn diese auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können sie bei Dienstleistern oder Anbietern dazu führen, dass diese Konsequenzen ziehen und einen Vertrag oder eine Dienstleistung ablehnen – möglicherweise weil häufige Vertragswechsel des entsprechenden Kunden sie abschrecken.

Hinweis der Verbraucherzentrale: Wer wissen möchte, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über einen selbst gespeichert hat, hat ein Recht darauf, einmal pro Kalenderjahr darüber Auskunft zu erhalten. Dadurch lassen sich auch falsche Angaben korrigieren.

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