Krankschreibung mit Folgen Nathalie Volks Mutter verliert Beamtenstatus wegen RTL-Show
Mehr als drei Jahre nach ihrer Dschungelcamp-Reise verliert die Mutter der damaligen Kandidatin Nathalie Volk ihren Beamtenstatus. Die Lehrerin hatte sich 2016 eine Krankschreibung besorgt – mit Folgen.
Das schafft auch nur das Dschungelcamp: Weil eine Beamtin ihre Tochter auf der Reise nach Australien begleitete, dafür aber statt Urlaub eine Krankmeldung einreichte, verliert sie nun drei Jahre später ihren Beamtenstatus.
Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in letzter Instanz rechtskräftig entschieden. Viktorija Volk hatte ihre Tochter Nathalie 2016 zum RTL-Dreh begleitet. Dafür hatte sie erst Urlaub beantragt, doch als dieser abgelehnt wurde, hatte die Lehrerin sich für drei Wochen eine Krankschreibung geholt. Im Strafverfahren wurde sie dafür bereits rechtskräftig verurteilt.
Falsche Angaben führen zum Job-Entzug
Nathalie Volks Mutter arbeitete als Physik- und Mathelehrerin. Aufgeflogen ist sie im Jahr 2016 durch ihre Schüler: Die hatten sie im Fernsehen erkannt und die Schulleitung informiert, daraufhin begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Nathalie Volks Mutter hatte nämlich vor Ort Interviews gegeben. Wie sich später herausstellte, sei das bereits im Vorfeld mit RTL abgesprochen worden. Gegen Honorar stand sie für mindestens 18 Interviews zur Verfügung.
Am Dienstag ging es im Disziplinarverfahren um die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – Viktorija Volk verlor. Bereits im vergangenen Jahr war es vor dem Landgericht Lüneburg um den Vorwurf gegangen, die Pädagogin habe sich das Attest der Ärztin, die ihr für mehrere Wochen Dienstunfähigkeit bescheinigte, mit falschen Angaben erschlichen. Die genannten Symptome einer depressiven Erkrankung habe es so nicht gegeben. Viktorija Volk hatte die Täuschungsabsicht im Strafverfahren zwar bestritten, war aber vom Landgericht zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Nun verlor sie auch den Job an ihrer alten Schule, dem Gymnasium Soltau. Die Begründung des Gerichts: Frau Volk könne für ihre Schüler nicht mehr als Vorbild vor die Klasse treten.
- Nachrichtenagentur dpa