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Roboter-"Tatort": Ein Roboter als Mörder? - Faktencheck


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Der "Tatort"-Faktencheck
Kann ein Roboter wirklich zum Mörder werden?

Von Barbara Schaefer

Aktualisiert am 17.09.2018Lesedauer: 6 Min.
Dubios: Was verschweigt Reno Gröning (Kai Scheve), der Mann der getöteten Joggerin? Rubin (Meret Becker) und Karow (Mark Waschke) sind skeptisch.Vergrößern des Bildes
Dubios: Was verschweigt Reno Gröning (Kai Scheve), der Mann der getöteten Joggerin? Rubin (Meret Becker) und Karow (Mark Waschke) sind skeptisch. (Quelle: rbb/Conny Klein)
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In diesem "Tatort" sieht Berlin so düster, bedrohlich und schwarz-weiß aus, wie man sich das außerhalb der Hauptstadt vorstellt. Wildschweine marodieren in der Stadt, ein Roboter ersticht einen Menschen und Kommissare giften sich an. Kann das alles wahr sein?

Gleich zu Beginn stromert eine Rotte Wildschweine vor der Gedächtniskirche herum, trockener, technischer Musik-Sound legt sich über die Szene. Krähen blicken herab, und als ein Toter im Coffeeshop liegt, fehlen nur noch herzlose Jugendliche, die Selfies mit dem Toten machen. Und fertig ist das Bild der kalten Stadt (Regie: Roland Suso Richter).

In dieser Stadt – Berlin – leben seltsame Charaktere wie Nina Rubin (überzeugend: Meret Becker), die einsame Kommissarin. Zu ihrer Seite der immer unangenehmer werdende Kollege Karow. Diese Rolle muss ein großer Spaß sein für Mark Waschke. Wann darf man schon im echten Leben die schlechte Laune so rauslassen und ungebremst so ein Kotzbrocken sein. Aber warum sind die beiden Ermittler, die sich selten einig sind, geschlossen eklig zur jungen Kollegin Anna (Carolyn Genzkow). Soll die Assistentin aus dem Drehbuch rausgeschrieben werden? Das wäre schade.

Der Tote im Coffeeshop "Robista" – ist gleich: Roboter plus Barista – führt die Ermittler zu dessen Ehefrau, einer geradezu fanatischen Katzenzüchterin. Die edle Altbauwohnung ist ausgelegt mit Katzenstreu, auf so eine Idee muss man auch erstmal kommen (Buch: Beate Langmaack).

Um "Tiere der Großstadt" geht es trotz des Titels nicht. Sondern um KI, um Künstliche Intelligenz, um Roboter und die Frage, ob diese zum Mörder werden können. Eine interessante Figur im Spiel ist der Programmierer (Frank Leo Schröder). Er hält ein Plädoyer für Roboter, denn sie erledigten alle Arbeit, die für uns Menschen langweilig, gefährlich oder gesundheitsschädigend ist.

Doch am Ende geht es um manipulierte Software in zwei Varianten – denn zum Toten im Coffeeshop gesellt sich eine tote Joggerin im Stadtwald. So haben beide Fälle entfernt miteinander zu tun, dennoch fragt man sich, ob man einem Tötungsdelikt alleine nicht genügend Dramatik für den Sonntagabend zugetraut hatte. Aber können Roboter wirklich zum Mörder werden – und dafür belangt werden? t-online.de macht den Faktencheck.

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Der Faktencheck

Fragen an Prof. Dr. Philipp Slusallek, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI, www.dfki.de), Saarbrücken

t-online.de: In diesem "Tatort" gibt es einen Coffeeshop, in dem ausschließlich ein "Roboter" arbeitet. Er begrüßt Kunden mit: "Wie heißt du, was kann ich für dich tun?", und nachdem man die Bestellung an einem Schirm eingegeben hat, wird der Kaffee zubereitet – denkbar?

Philipp Slusallek: Absolut. Es hängt aber davon ab, wie das Umfeld organisiert ist. In einer normalen Küche wäre das noch schwierig, da die nötigen Objekte kompliziert gefunden, erkannt und richtig ergriffen werden müssen. Aber wenn die Gegenstände an exakt definierten Stellen zu finden sind, ist das relativ einfach. Allerdings sind flexible Objekte (z.B. Pappbecher) nicht einfach zu greifen, so dass man vorzugsweise mit speziellen Greifern arbeiten würde, die genau auf die Becher angepasst wären.

Und mehr ist nicht drin?

Modernere Roboter können (teilweise) schon ihre Umwelt automatisch erkennen und ihre Bewegungen daraufhin abstimmen. Dazu werden Kameras oder andere Sensoren eingesetzt. Der Roboter kann dann nach dem Kaffeebecher greifen, unabhängig davon, wo der steht. Dabei muss die Erkennung sehr zuverlässig funktionieren und der Roboter seine Bewegung flexibel auf die Position und Lage des Bechers einstellen können. Das ist nicht einfach.

Es ist also noch weit zum Kaffee-Roboter?

Jedenfalls ist – gerade in komplexen Situationen – die Flexibilität einer menschlichen Hand mit ihren Fingern, der weichen Greifmechanik und dem eingebauten, hochgenauen Tastsinn heute nur sehr unzureichend durch entsprechende Technologie zu realisieren. Insgesamt würde sich der Aufwand für die Zubereitung von Kaffee durch einen Roboter wegen der hohen Kosten wohl nicht lohnen. Doch dafür spezialisierte "Roboter" gibt es ja schon seit langem: Kaffeeautomaten.

Alle vier Stunden kommt jemand, überprüft die Geräte, das Kaffeepulver etc. und holt das Geld.

Das ist, wie bei Kaffeeautomaten, heute sicherlich machbar.

Im Coffeeshop liegt morgens ein Toter, erstochen. Es fällt der Satz: "Es ist ausgeschlossen, dass der Roboter ihn getötet hat." Könnte ein Roboter vorsätzlich töten?

Natürlich kann ein Roboter töten – das kann aber auch jeder Hammer oder
jeder Stein, wenn ihn jemand "richtig" benutzt! Der Begriff "vorsätzlich" macht in dem Kontext aber absolut keinen Sinn. Dazu müsste der Roboter ein Bewusstsein haben. Bis heute streiten sich die Experten aber noch darum, was Bewusstsein überhaupt ist. Man kann es daher auch nicht nachbauen. Es ist daher wichtig, Roboter (und anderen Systemen mit künstlicher Intelligenz) einfach als Werkzeuge zu sehen, die von Menschen hergestellt, programmiert und bedient werden. Die Verantwortung für die (Fehl-) Funktion liegt daher immer bei dem Menschen, der diese Funktion programmiert bzw. ausgelöst hat.

Tatsächlich hat jemand in einer Art Tanz mit dem Roboter die Bewegungen, die zum Mord führen, einstudiert und ihn damit so programmiert, dass er jemanden ersticht – könnte das so funktionieren?

Ja. Traditionell werden Roboter meist explizit angelernt. Der Roboter wird dabei wie gewünscht bewegt und merkt sich diese Bewegung, die er später genau so wieder ausführen kann.

Wer wäre dann der Mörder? Der Roboter oder der Programmierer? Gibt es dazu eine klare Gesetzeslage?

Ein Objekt oder ein Werkzeug kann nie Mörder sein oder sonst irgendwie an etwas schuld sein. Der Mörder/Schuldige ist immer derjenige, der die Aktion durchführt (ggf. mit Hilfsmittel wie z.B. einem Roboter). Ein Roboter könnte also so programmiert sein, dass er, z.B. bei der Erkennung eines bestimmten Gesichts, die programmierte Mordbewegung ausführt. Dann liegt der Vorsatz aber beim Programmierer, nicht beim Roboter. Genauso wenig wie ein Hammer schuld ist, wenn ihn jemand für einen Mord benutzt.

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Im "Tatort" fällt der Satz: "Sie wissen aber schon, dass die Möglichkeiten der Strafverfolgung bei den neuen Technologien hinterherhinken ebenso die der Rechtssprechung?" – Ist das so?

Im Großen und Ganzen kann man unsere aktuelle Rechtslage weiterhin sehr gut auch auf den Bereich der Robotik und der Künstlichen Intelligenz ausweiten, wenn man diese Systeme einfach als Werkzeuge ansieht, die von Menschen hergestellt, eingesetzt und bedient werden. Es ist dann offensichtlich, dass die Schuld für ein Fehlverhalten immer bei Menschen zu suchen ist. Also etwa beim Hersteller, der eine fehlerhafte Funktion eingebaut hat; beim Installateur, der den Roboter nicht fachgerecht aufgebaut hat; oder eventuell auch beim Benutzer, der absichtlich Fehlverhalten hervorruft oder sich anderweitig fahrlässig verhält. Im Detail gibt es aber durchaus noch Feinheiten, wo Anpassungen notwendig werden, um das Recht auf neue technische Möglichkeiten anzupassen.

In einem weiteren Fall geht es um eine Schließanlage in einem Laden. Ein Verdächtiger will mit einer Protokoll-App beweisen, dass er um eine bestimmte Uhrzeit dort war. Die Frage taucht auf: Könnte man die Zeitzone der App manipulieren?

Viele Computersysteme synchronisieren ihre Uhrzeit heute über das Netz mit entsprechenden Uhren im Netz. Es ist daher gut vorstellbar, dass jemand diese Informationen fälscht.

Im "Tatort" wird es so erklärt: "Du teilst dem Server einfach eine andere Zeitzone mit, zum Beispiel Reykjavik oder Dakar, das ist beides eine Stunde versetzt. Man nennt das widerrechtliche Umgehung des Geo-Blockings." – Gibt es das?

Hier werden zwei Aspekte miteinander vermischt. Wie beschrieben könnte man einem Rechner eine falsche Zeit schicken. Diese wird allerdings in UTC (koordinierte Weltzeit) verteilt und ist daher von Zeitzonen unabhängig. Die Zeit wird erst für die Anzeige auf Basis der eingestellten Zeitzone in die Lokalzeit umgerechnet. Eine Änderung der Zeitzone hätte also nur eine Auswirkung, wenn die Protokollierung in Lokalzeit erfolgen würde.

Und was ist mit Geo-Blocking?

Die Umgehung von Geo-Blocking hat damit nichts zu tun. Bei Geo-Blocking wird die Tatsache genutzt, dass ein Server (z.B. eines US-Fernsehsenders) den Absende-Adressen (IP-Adressen) von an ihn geschickten Daten recht einfach einen geographischen Ort zuordnen kann. So agieren Internetanbieter meist national oder gar regional und können dabei nur Adressen aus einem bestimmten Adressblock als Absender vergeben. Aber statt die Internetdaten direkt an den Server zu schicken, kann man sie zuerst über ein VPN (Virtuelles Privates Netzwerk) an einem VPN-Server in einer anderen Region schicken. Von dort aus werden sie dann an den finalen Server geschickt. Dieser sieht als Absender dann die Adresse des VPN-Servers und erlaubt den Zugriff, da die Informationen - scheinbar - aus der richtigen Region kommen.

Und dazu heißt es dann: Das wird meistens als illegales Tool verwendet, um US-Fernsehen zu streamen – würde das funktionieren?

In der Tat kann man über die richtigen VPN-Server Zugang zu Servern bekommen, die sonst den Dienst verweigern würden. Allerdings versuchen die entsprechenden Anbieter typischerweise, solche Umgehungsversuche zu verhindern, indem sie die auch die entsprechenden VPN-Server blockieren.

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