TV ProSieben muss 75.000 Euro wegen "Bimmel-Bingo" zahlen
Der Fernsehsender ProSieben muss 75.000 Euro Werbeeinnahmen für sein umstrittenes "TV total"-Spiel "Bimmel-Bingo" abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am 23.5. einer entsprechenden Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg statt. Die Medienaufsicht hatte mehrere Folgen von "Bimmel-Bingo" wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten argloser Bürger beanstandet und die Abführung der erzielten Werbeeinnahmen gefordert (Az: 6 C 22. 11).
ProSieben wehrte sich dagegen und führte verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Die Länder Berlin und Brandenburg hätten gar keine Kompetenz, eine solche Sanktion zu beschließen. Dazu gäbe es das Zivil- oder Strafrecht. Außerdem fühlte sich der Privatsender benachteiligt, weil seine Medienaufsicht solche Maßnahmen ergreifen dürfe, die Kontrolleure anderer Medienanbieter aber nicht.
ProSieben gestand, Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben
Beim "Bimmel-Bingo" war vor zehn Jahren TV-Praktikant Elton nachts um die Häuser gezogen und hatte Bewohner aus dem Schlaf geklingelt. Etliche reagierten höchst verärgert. ProSieben hatte eingeräumt, dass hierbei Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, wollte aber nicht zahlen. "Die Werbeeinnahmenabschöpfung trifft den privaten Rundfunk an seiner Lebensader. Er finanziert sich ausschließlich darüber", beklagte Anwalt Michael Stulz-Herrnstadt im Gericht.
Der Sender hält sich weitere Schritt vor
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht erklärte dagegen, er sehe in der Abschöpfung der Werbegelder ein effektives Aufsichtsmittel. Nach der Leipziger Entscheidung hält es sich ProSieben offen, noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. "Wir werden das ernsthaft prüfen", so Anwalt Stulz-Herrnstadt.