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Moderatorin: Ruth Moschner über Strafverfolgung von Netzkriminalität


Moderatorin
Ruth Moschner über Strafverfolgung von Netzkriminalität

Von dpa
Aktualisiert am 18.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ruth Moschner: Netzkriminalität verfolgen.Vergrößern des Bildes
Ruth Moschner: Netzkriminalität verfolgen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Die Fernsehmoderatorin Ruth Moschner (45) hat an die Bundesregierung appelliert, Netzkriminalität schärfer zu bekämpfen.

"Wer im Netz für eine Straftat keine Konsequenzen tragen muss, stumpft ab", schrieb Moschner in einem am Dienstag veröffentlichten Offenen Brief an das Innen- und das Justizministerium sowie die Staatsanwaltschaft Berlin.

Sie berief sich auf eigene Erfahrungen mit wiederholten, unerbetenen sexuellen Direktnachrichten von mehreren Nutzern auf ihrem beruflichen Instagram-Konto. Moschner zitierte dabei die vulgären und beleidigenden Formulierungen.

Meldewege für Beschwerden werden vereinfacht

Die Nachrichten habe sie angezeigt - die Ermittlungen wurden demnach eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Das Netzwerk gab laut Moschners Brief die Daten nicht heraus. Sie betonte, es sei wichtig, dass die Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wie geplant im Februar in Kraft trete. "Ich halte das Inkrafttreten dieser Norm für zwingend geboten, da ich leider selbst erfahren musste, dass die derzeitige Strafverfolgung von Netzkriminalität ein Armutszeugnis für dieses Land ist."

Die Staatsanwaltschaft Berlin widersprach Moschners Vorwurf, die Behörde habe sich keine Mühe gegeben. "Das ist falsch", sagte Sprecher Martin Steltner. Die Reaktionen von Facebook (zu dem Instagram gehört) hängen laut Steltner erfahrungsgemäß von der Schwere des Delikts ab. Bei Beleidigungen seien die Erfolgsaussichten gleich null.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt für alle Betreiber sozialer Netzwerke. Unter anderem werden künftig die Meldewege für Beschwerden vereinfacht. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, alle notwendigen Daten inklusive Rechner-Adressen zur Ermittlung von mutmaßlichen Straftätern herauszugeben. Für soziale Netzwerke reicht es künftig nicht mehr aus, strafbare Inhalte lediglich zu löschen. Mit der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes müssen sie an das Bundeskriminalamt gemeldet werden.

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