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Angelo Kelly wegen Kinderarbeit zur Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt


Nach Auftritt von Sohn William
Angelo Kelly wegen Kinderarbeit zu Geldstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 12.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Angelo Kelly: Der Musiker hat fünf Kinder.Vergrößern des Bildes
Angelo Kelly: Der Musiker hat fünf Kinder. (Quelle: Sascha Steinbach/Getty Images)
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Für eine Gesangseinlage stand der vierjährige Sohn von Angelo Kelly auf der Bühne. Aus Sicht der Behörden ein Verstoß gegen das Gesetz. War es Kinderarbeit? Jetzt wurde der Sänger verurteilt.

Angelo Kelly muss wegen eines Bühnenauftritts seines jüngsten Sohnes ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen. "Bei diesem Auftritt stand das Kind William für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat dort mitgespielt, mitgesungen und außerdem ein eigenes Lied interpretiert. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes", sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgericht Haßfurt (Bayern). Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Angelo Kelly und sein Anwalt kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.

"Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte"

"Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten", äußerte sich der Musiker nach der Urteilsverkündung über seinen Facebook-Account. Vor Gericht musste der 39-Jährige nicht erscheinen. "William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte."

"Wir halten das Urteil rechtlich für falsch", sagte Kellys Anwalt. "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine 'Beschäftigung' darstellen soll."

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Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung von Unterfranken einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 Euro erhalten – weil im Sommer 2019 sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzerts auf Schloss Eyrichshof auf der Bühne gestanden hatte. Angelo Kelly wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein.

Das Vorgehen des Gewerbeamts war dem Richter zufolge nicht unverhältnismäßig gewesen, sondern ein "Paradebeispiel" für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach können Kinder über drei bis sechs Jahre bei Musikaufführungen zwar mit behördlicher Ausnahme bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken und an Proben teilnehmen – aber nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. Williams Auftritt endete den Behörden zufolge allerdings um 20.20 Uhr.

Verwendete Quellen
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