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Striptease oder Tanz?: Fernsehnonne Mönning muss Strafe zahlen


Striptease oder Tanz?
Fernsehnonne Mönning muss Strafe zahlen

Von dpa
04.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Die Schauspielerin Antje Mönning nach dem Prozess in Kaufbeuren.Vergrößern des Bildes
Die Schauspielerin Antje Mönning nach dem Prozess in Kaufbeuren. (Quelle: Matthias Balk./dpa)
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Kaufbeuren (dpa) - Mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche hat sich Schauspielerin Antje Mönning auf einem Parkplatz vor drei Männern geräkelt - und ist deswegen auf der Anklagebank im Amtsgericht Kaufbeuren gelandet.

Dort musste sich die 41-Jährige am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. "Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen", sagte sie. Richter Johannes Pausch jedoch verurteilte sie wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 300 Euro.

Die Darbietung der Schauspielerin - im Gerichtssaal herrschte Unklarheit darüber, ob es sich dabei eher um einen Striptease oder um einen Tanz handelte - hatte für reichlich Medienwirbel gesorgt. Zwei der Männer waren Zivilpolizisten, die das Tänzchen filmten. Mönning stritt den Auftritt gar nicht ab, sondern ließ über ihren Anwalt Philip Müller ausrichten, "aus einer künstlerischen Laune heraus" den Rock gehoben zu haben. Es habe sich um eine improvisierte Performance gehandelt.

Richter Pausch sah den exhibitionistischen Auftritt nicht als Kunst. Es habe sich um eine sexuelle Handlung gehandelt, jedoch nicht um eine erhebliche.

Mönning erklärte über ihren Anwalt, den Parkplatz habe sie bewusst ausgesucht, weil sexuelle Interaktion jeglicher Art dort akzeptiert sei. Sie habe nicht gedacht, dass sich jemand gestört fühlen würde und auch nicht gewusst, dass es sich bei zwei der Männer um Zivilpolizisten handelte. "Ich beschäftige mich seit Jahren künstlerisch mit der spielerischen Befreiung von gesellschaftlichen Zwängen und Prüderie."

Die beiden 48 und 42 Jahre alten Polizisten waren ihrer Aussage nach gerade mit einer Lastwagenkontrolle beschäftigt, als sich Mönning im Juni mit ihrem Wagen vor das zivile Streifenfahrzeug stellte und mit der Darbietung begann. Ihnen selbst sei das zunächst gar nicht aufgefallen, weil sie mit dem Rücken zu der Frau standen. Der Lkw-Fahrer machte die beiden Beamten auf das Geschehen aufmerksam. Daraufhin, so sagte einer der als Zeugen geladenen Polizisten, habe er zur Beweissicherung die Kamera eingeschaltet.

Sie hätten sich belästigt gefühlt, sagten die Polizisten. Zunächst seien sie von Prostitution ausgegangen, hätten den Vorfall dann jedoch als Erregung öffentlichen Ärgernisses betrachtet. "Es war nicht angenehm anzuschauen", sagte der 48-Jährige.

Die Aussage des Lastwagenfahrer sorgte im Gerichtssaal für große Heiterkeit. Er sei ein lebenslustiger Typ und habe den Auftritt als Auflockerung betrachtet, nicht als Belästigung. Die Polizisten hätten ihre Arbeit gemacht und "ich habe da zuschauen dürfen", sagte er. "Ich war baff, dass mir so etwas passiert, dass ich so etwas miterleben darf."

Die Staatsanwältin plädierte auf eine Geldbuße über 400 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Verteidiger forderten Freispruch oder eine geringere Geldbuße. In ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündigung entschuldigte sich Mönning bei den beiden Polizisten.

Mönnings Anwalt Alexander Stevens kündigte nach der Verhandlung an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Sein Ziel sei, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, da seiner Ansicht nach die aus den 70er Jahren stammende Gesetzgebung bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses veraltet sei. Mönning erklärte, sie wolle auch in Zukunft mit "lustigen Aktionen" auf das Thema aufmerksam machen, und fügte an: "Nacktheit ist keine Straftat."

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