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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Stars Bushido muss wegen abfälliger Äußerungen Entschädigung zahlen

Bushido
Die Äußerungen, die Musiker Bushido über die "Big-Brother"-Bewohnerin machte, seien laut dem Gericht eine "bewusst bösartige überspitze Kritik" gewesen. Das Landesgericht Berlin sprach von Schmähkritik und sah die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt. Auf seinen Facebook-, Twitter und MySpace-Seiten hatte der 33-Jährige Bushido in seinen Äußerungen auch Schimpfworte verwandt.
Gleichzeitig habe die Frau sich durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehen "gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert" und dadurch in eine "deprivatisierte Situation" begeben. Sie hatte ursprünglich 100.000 Euro als Entschädigung gefordert.