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"Spotify Wrapped": User beklagen sich auf Social Media über Jahresrückblick


"Spotify Wrapped"
Streamingdienst-Nutzer beklagen sich über Jahresrückblick

Von t-online, ecke

Aktualisiert am 01.12.2023Lesedauer: 2 Min.
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Spotify: Das schwedische Unternehmen besteht seit 2006. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/Illustration/dpa)

Jedes Jahr veröffentlicht Spotify den sogenannten "Spotify Wrapped"-Jahresrückblick. Doch diesmal hinterlässt die Zusammenfassung viele verwirrte Nutzer.

Für die einen ist es Grund zur Freude, die anderen sind davon zunehmend genervt. Zum Ende eines jeden Jahres veröffentlicht der Audio-Streaming-Dienst Spotify seit 2015 einen Jahresrückblick zum Hörverhalten der Nutzer. Abonnenten können so nachvollziehen, wie viele Minuten sie insgesamt in der App gehört haben, welcher ihr "Top-Künstler" ist und welches Lied sie im vergangenen Jahr am meisten gespielt haben.

Mit der diesjährigen Auswertung scheint jedoch nicht jeder Hörer etwas anfangen zu können. Kurz nach Bekanntwerden des Jahresrückblickes gab es auf Plattformen wie TikTok und Twitch bereits erste kritische Stimmen. Mit einem lauten "Was? Den skippe ich jedes Mal, wenn der kommt", reagierte der Streamer Papaplatte, als ihm der Hit "Mambo No. 5" von dem Sänger Lou Bega als sein meistgespielter Song angezeigt wird. Auch als ihm seine weiteren angeblichen "Top-Songs" von demselben Sänger angezeigt werden, ist er erstaunt.

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Auch eine andere Nutzerin machte ihrem Ärger auf TikTok Luft. Zu einem kurzen Video schrieb sie: "Ich habe diese Songs seit Monaten nicht mehr gehört, Spotify. Das kann nicht richtig sein. Ich bin enttäuscht." In den Kommentaren pflichten ihr weitere Hörer bei und sprechen darüber, wie "ungenau" ihr Jahresrückblick ausgefallen sei. "Mein Top-Künstler war 'Hollywood Undead', ich weiß nicht einmal, wer das ist und kenne keinen ihrer Songs", beklagte eine andere Nutzerin ihren Frust.

Das schwedische Unternehmen geriet zuletzt in die Kritik, als es die monatlichen Abopreise erhöhte. Der Video-Streamingdienst Netflix zog nach. Vorab hatten beide Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen über spezielle Klauseln das Recht eingeräumt, von Zeit zu Zeit die Preise anzupassen – jedoch ohne Erfolg. In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix erklärte das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln für unwirksam.

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