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Geisterspiele in der Bundesliga: Bekomme ich Geld für mein Ticket zurück?


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Fananwalt klärt auf
Geisterspiele: Bekomme ich Geld für mein Ticket zurück?


Aktualisiert am 10.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Signal-Iduna-Park: Das Dortmunder Stadion könnte auch im Derby gegen Schalke 04 am Samstag leer bleiben.Vergrößern des Bildes
Signal-Iduna-Park: Das Dortmunder Stadion könnte auch im Derby gegen Schalke 04 am Samstag leer bleiben. (Quelle: Picture Point LE/imago-images-bilder)
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Die Bundesliga plant wegen des Coronavirus Spiele ohne Zuschauer – etwa beim Revierderby zwischen Dortmund und Schalke 04. Ein Anwalt erklärt, wie Sie den Ticketpreis erstattet bekommen.

Das Coronavirus breitet sich weiter in Deutschland aus. Am Montag wurden die ersten Todesfälle durch den Covid-19-Erreger hierzulande bestätigt, in Brandenburg wurden über 5.000 Menschen in der Stadt Neustadt an der Dosse vorsorglich unter Quarantäne gestellt. Auch aufgrund der neuesten Entwicklungen sprach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Empfehlung aus, Veranstaltungen mit über 1.000 Besuchern aus Sicherheitsgründen abzusagen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat bereits angekündigt, Spahns Rat umsetzen zu wollen.

Dies würde auch bedeuten: Bundesliga-Partien im westdeutschen Bundesland würden vorerst nicht oder nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das prominenteste Opfer der Vorkehrungen wäre das für diesen Samstag, den 14. März, angesetzte Revierderby zwischen Borussia Dortmund dem FC Schalke 04. Die 81.365 Plätze im Dortmunder Signal-Iduna-Park würden unbesetzt bleiben, zehntausende Fans, die Tickets für das Spiel des Jahres ergattern konnten, leer ausgehen. Sollte es tatsächlich aufgrund der Coronavirus-Epidemie zu einem Geisterspiel kommen, stellt sich die Frage:

Haben Fußballfans Anspruch auf eine Erstattung ihrer Ticketkosten?

"Die spannende Frage ist, ob die aktuelle Gefährdungslage als 'höhere Gewalt' gewertet wird", sagt Dr. Andreas Hüttl von der AG Fananwälte im Gespräch mit t-online.de. Der Hannoveraner Fachanwalt für Straf- und Sozialrecht erklärt, dass der BVB als Stadionbetreiber bisher nicht verpflichtet ist, die Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen, "da es bisher nur die Empfehlung von Gesundheitsminister Spahn gibt."

Anders sähe es aus, wenn das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens Fakten schafft und den Besuch des Revierderbys grundsätzlich für die Öffentlichkeit verbietet. "Entscheidet es, dass das Spiel ohne Zuschauer stattfinden muss, gibt es auch keinen Anspruch auf Erstattung", so Hüttl, der erklärt: "Entscheidet das Gesundheitsministerium verbindlich, dass die Stadien für Zuschauer dicht bleiben, handelt es im Sinne der Gesundheit der gesamten Bevölkerung und kann so nicht für wirtschaftliche Ausfälle haftbar gemacht werden."

Lässt Borussia Dortmund freiwillig und vorsichtshalber keine Zuschauer zum Derby gegen Schalke in den Signal-Iduna-Park, hätten Fans eine Grundlage für die Rückzahlung des für ihre Eintrittskarten gezahlten Betrags. Dann könne jeder Ticketbesitzer um eine Erstattung streiten. "Das bedeutet zunächst einmal, den Stadionbetreiber aufzufordern, das gezahlte Geld zurückzugeben", sagt Anwalt Hüttl. Sollte der BVB eine andere Auffassung der Lage haben und die Rückzahlung verweigern, könne der Ticketinhaber klagen.

So weit werde es der Bundesligist jedoch nicht kommen lassen, ist sich Hüttl sicher. "Der BVB wird es sich sicher nicht mit 80.000 Fans verscherzen wollen und wird dementsprechend Kulanz walten lassen und den Ticketpreis erstatten – so wie sie es auch mit den Tickets für das Champions-League-Achtelfinale in Paris gehandhabt haben."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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