Urteil von DFB-Sportgericht Nach Rassismus-Eklat: Lange Sperre für Drittliga-Spieler
Im Spiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Magdeburg war es zu hässlichen Aussagen gekommen. Nun ist Saarbrückens Abwehrspieler Dennis Erdmann verurteilt worden – der DFB greift durch.
Das DFB-Sportgericht hat Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken wegen rassistischer Äußerungen im Spiel der 3. Fußball-Liga gegen den 1. FC Magdeburg für insgesamt acht Wochen gesperrt. Zwei Spiele hat der 30 Jahre alte Abwehrspieler bereits abgesessen. Zusätzlich muss er dem Urteil vom Montag in Frankfurt zufolge eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zahlen. Der 1. FCS legte noch am Montagabend Berufung gegen das Urteil ein, wie aus einer Mitteilung hervorging. Zuvor hatte ein Club-Sprecher zudem angekündigt, der Verein wolle eine Aufhebung der Sperre bis zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht erwirken.
"Das Sportgericht ist im Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Spieler sinngemäß folgende Äußerungen in Richtung des Magdeburger Profis Sirlord Conteh gemacht hat: Er soll mit seinen Eltern in die Heimat paddeln", erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Sportgerichts, Stephan Oberholz. Außerdem habe er ihn mindestens einmal mit dem N-Wort beschimpft.
Neben Conteh hatten am ersten Prozesstag seine Magdeburger Mitspieler Baris Atik, Amara Condé und Leon Bell Bell die Vorwürfe gegen Erdmann bestätigt. Dagegen äußerten die als Zeugen geladenen Saarbrücker Spieler Adriano Grimaldi, Alexander Groiß und Luca Kerber sowie der wegen einer Erkrankung telefonisch zugeschaltete Kapitän Manuel Zeitz, keine rassistischen Äußerungen von Erdmann während der Partie am 25. August gehört zu haben.
Erdmann wies die Anschuldigungen am zweiten Verhandlungstag noch einmal zurück. "Es waren keine leichten anderthalb Wochen. Es fällt mir immer noch nicht leicht, abends ins Bett zu gehen", sagte er und versicherte vor dem Sportgericht: "Sie haben gesehen, dass ich kein Typ bin, der zwischen Hautfarben unterscheidet."
- Nachrichtenagentur dpa