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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Präsident in der Kritik Kann der DFB Fritz Keller rauswerfen?
Die öffentliche Kritik ist groß, das interne Vertrauen weg. DFB-Präsident Fritz Keller steckt in einer Situation, in der ihm eigentlich keine Wahl bleibt. Doch bisher lässt ein Rücktritt auf sich warten.
Am Sonntag entzogen die Landes- und Regionalchefs der einzelnen Mitgliederverbände des DFB Fritz Keller nach dem Eklat um seinen Nazi-Vergleich das Vertrauen. Es war ein unmissverständliches Votum. Rund 70 Prozent forderten Keller auf, von seinem Amt zurückzutreten. Nur 24 Prozent waren dagegen. Der Rest enthielt sich.
Seit der Bekanntgabe des Ergebnisses galt es nur als Frage der Zeit, bis Fritz Keller sein Amt niederlegen würde. Doch wer am gestrigen Montag die Nachrichten verfolgte, sah, dass ein Rücktritt des 64-Jährigen noch nicht erfolgte. "Eurosport" sprach beispielsweise von einem "fragwürdigen Zeitspiel" Kellers. Und wer den DFB-Präsidenten in den vergangenen Wochen und Monaten aufmerksam verfolgte, weiß, dass er sein Amt nur ungern abgibt.
Keller lehnte Rücktritt ab
Als im Februar der Machtkampf mit Generalsekretär Friedrich Curtius eine neue Dimension erreichte, sagte Keller der "Welt am Sonntag", dass er "niemals" an einen Rücktritt gedacht habe. "Ich bin kein Mensch, der aufgibt. Ich kann nur für mich sprechen: Ich trete nicht zurück."
Als Keller vor einer Woche von der "Bild"-Zeitung zur Causa Nazi-Vergleich gefragt wurde, untermauerte er die Einstellung aus der "Welt am Sonntag": "Ich habe einen Fehler gemacht, aber ich werde die Aufräumarbeiten, für die ich zum DFB geholt und mit 100 Prozent der Stimmen auf dem Bundestag gewählt wurde, zu Ende führen."
Anhand des fehlenden Vertrauens der Regionalverbände und des öffentlichen Drucks scheint ein Rücktritt eigentlich unumgänglich. Keller bat laut DFB-Mitteilung nach besagter Abstimmung um Bedenkzeit. Trotzdem stellen sich nicht wenige Fans nun die Frage: Kann der DFB seinen Präsidenten rauswerfen?
Ein Blick in die Satzung
Die Antwort lautet: ja. In Paragraph 32 Absatz 3 der DFB-Satzung steht: "Der Vorstand ist berechtigt, Präsidiums-, Vorstands- und Ausschussmitglieder bei grober Pflichtverletzung oder bei Unwürdigkeit mit sofortiger Wirkung ihrer Tätigkeit im DFB durch schriftlich begründete Entscheidung bis zum nächsten ordentlichen Bundestag zu entheben. Der Betroffene ist vorher zu hören."
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Besagter Vorstand setzt sich aus dem DFB-Präsidium, den Präsidenten der Landes- und Regionalverbände sowie zwölf Vertretern der DFL zusammen.
Eine andere Möglichkeit wäre die Abwahl bei einem DFB-Bundestag. Dieser findet jedoch nur alle drei Jahre statt. Beim letzten im September 2019 wurde Keller gewählt. Der nächste findet also erst im Herbst 2022 statt. Es gibt noch die Möglichkeit der Einberufung eines außerordentlichen Bundestags. Das lehnten die Regional- und Landeschefs bei ihrer Zusammenkunft am Sonntag bei einer Enthaltung einstimmig ab.
Sie sahen offenbar nicht die Notwendigkeit dafür, da auch Kellers Vorgänger Reinhard Grindel und Wolfgang Niersbach aufgrund des öffentlichen Drucks zurücktraten.
- DFB-Satzung
- dfb.de: "Keller und Curtius wird Vertrauen entzogen"
- Aufbau DFB-Präsidium
- Eigene Recherche