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WM 2018 – FC Bayern und DFB: Zoff um Werbeplakat mit München-Stars


Zoff zwischen Bayern und DFB
Wirbel um Werbeplakat der Nationalmannschaft

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 12.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Joshua Kimmich beim DFB-Marketingtag mit Mercedes-Benz: Der Münchener war mit seinem Mannschaftskollegen Jérôme Boateng auf einem Plakat des Generalsponsors zu sehen.Vergrößern des Bildes
Joshua Kimmich beim DFB-Marketingtag mit Mercedes-Benz: Der Münchener war mit seinem Mannschaftskollegen Jérôme Boateng auf einem Plakat des Generalsponsors zu sehen. (Quelle: Simon Hofmann/dpa)

Der FC Bayern München ärgert sich über ein Werbeplakat der deutschen Nationalelf. Der Vorwurf: Es hätten keine Profis des deutschen Meisters abgebildet sein dürfen.

Der FC Bayern München hat ein Werbeplakat der deutschen Nationalmannschaft beanstandet. Der deutsche Meister hat die Deutsche Fußball Liga daher aufgefordert, Widerspruch beim Deutschen Fußball-Bund einzulegen. Michael Gerlinger, Direktor Recht und institutionelle Beziehungen beim FC Bayern München, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorgang. Zuvor hatte die "Sport Bild" darüber berichtet.

Hintergrund ist eine Werbung von DFB-Sponsor Mercedes mit fünf Auswahlspielern. Auf dem Plakat waren die Bayern-Profis Joshua Kimmich und Jérôme Boateng zu sehen. Das verstößt nach dem Verständnis der Münchner gegen die 2017 vereinbarten "Leitlinien zur Verwendung von Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte der A-Nationalspieler".

Demnach ist bei konkurrierenden Unternehmen die Präsenz nur eines Nationalspielers auf einem Werbeplakat erlaubt – bei einem zum DFB-Sponsor in Konkurrenz stehenden und mit mindestens fünf Prozent beteiligten Anteilseigner eines Bundesligisten gar keiner. Audi ist seit 2002 Bayern-Sponsor. Mittlerweile gehören dem Autohersteller 8,33 Prozent der Anteile an der FC Bayern München AG. Es hätte also streng genommen kein FCB-Profi abgebildet sein dürfen.

Wie viele Spieler aus einer Bundesliga-Mannschaft bei Marketingmaßnahmen der Nationalmannschaft und in welcher Form gezeigt werden dürfen, ist detailliert in den "Leitlinien zur Verwendung von Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte der A-Nationalspieler" dargelegt. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt Paragraf fünf des Grundlagenvertrages.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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