EURO 2024 Wichtiger Zahltag für EM-Tickets
Bis zum frühen Dienstagnachmittag müssen Ticketgewinner aus der zweiten Verkaufsphase ihre Karten bezahlen. Verpasst man den Termin, verliert man seinen Anspruch.
Wer nicht zahlt, verliert sein EM-Ticket. Bis 14.00 Uhr am Dienstag musste ursprünglich das Geld für die zugewiesenen Karten aus der Dezember-Verkaufsphase für die Fußball-EM 2024 überwiesen werden. So hatte es die UEFA den Ticketgewinnern mitgeteilt.
Am Nachmittag wurde über eine Fristverlängerung bis Mittwoch um 16.00 Uhr berichtet. Eine "letzte Chance", wie es in der Mail der UEFA hieß.
Was passiert, wenn man seine Tickets nicht zahlt?
Nicht bezahlte Tickets gehen zurück in den Verkauf. Die Option, nur einige Karten aus einer Zuteilung zu bezahlen, besteht nicht. In diesem Fall verliert man die gesamte Bestellung. Die Empfehlung lautete deshalb, sich nur für Spiele zu bewerben, die man tatsächlich besuchen möchte. Eine Stornierung sei nicht möglich.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, Tickets zu kaufen?
Im März soll eine Wiederverkaufsplattform durch die UEFA eröffnet werden, auf der ungewollte Karten weiterverkauft werden können. Eine weitere große Verkaufsphase ist nicht geplant. Allerdings soll es während des Turniers einen Last-Minute-Verkauf geben. Die UEFA teilt mit: "2024 könnte es noch weitere Möglichkeiten zum Ticketkauf geben. Weitere Details über künftige Ticketverkäufe werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben."
Wie viele Tickets stehen insgesamt zur Verfügung?
Von insgesamt 2,7 Millionen Tickets stehen noch rund 500.000 zur Verfügung. Die genaue Zahl ergibt sich erst, wenn nicht gezahlte Karten an die Organisatoren zurückgehen. In den beiden großen Verkaufsphasen wurden 2,2 Millionen Karten zugeteilt. Die Nachfrage überstieg in beiden Phasen das Angebot.
Sind EM-Tickets übertragbar?
Bedingt. Ist man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ein Spiel zu besuchen, kann man sein Ticket an einen Freund oder ein Familienmitglied weitergeben. Die persönlichen Daten des neuen Ticketinhabers müssen der Turnier-Organisation binnen einer bestimmten Frist mitgeteilt werden. Einen Anspruch auf Erstattung der Karte hat man nicht.
- Nachrichtenagentur dpa