Risiko von Staus und Unfällen Gericht verbietet Fahrraddemo auf Autobahn 39
Für eine geplante Fahrraddemonstration in Wolfsburg hätte am Samstag die Autobahn 39 gesperrt werden müssen. Nun hat ein Gericht die Demo verboten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat eine für Samstag geplante Demonstration von Fahrradfahrern auf der A39 bei Wolfsburg verboten. Die notwendige Vollsperrung berge das Risiko von Staus und Unfällen, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Mittwoch in einem Eilverfahren (Az. 5 B 160/21). Außerdem werde das VW-Werk vom Zulieferverkehr abgeschnitten.
Die Fahrt über die Autobahn sollte im Rahmen eines bundesweiten Protesttages "Verkehrswende jetzt – Autobahnbau stoppen" stattfinden. Über einen ähnlichen Eilantrag der Veranstalter für eine Fahrraddemo auf der A2 zwischen Braunschweig und Wolfsburg will das Gericht in den kommenden Tagen entscheiden (Az. 5 B 158/21).
Nicht von Versammlungsfreiheit gedeckt
Für die ursprünglich auf der A39 zwischen den Anschlussstellen Wolfsburg-West und Weynhausen geplante Demo gab das Gericht eine Ausweichstrecke über eine parallel verlaufende Kreisstraße vor. Die Richter hoben hervor: Sollte mit der Demonstration beabsichtigt sein, den Fernverkehr zu stören, sei dies nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden. Am Freitag und Samstag soll auch gegen die Verlängerung der Autobahn 20 durch Niedersachsen und Schleswig-Holstein protestiert werden.
- Nachrichtenagentur dpa