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Städte fordern Gesetz gegen Leerstand von Wohnraum in Hessen


Wiesbaden
Städte fordern Gesetz gegen Leerstand von Wohnraum in Hessen

Von dpa
06.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Fassade eines Mehrfamilienhauses in einer InnenstadtVergrößern des Bildes
Die Fassade eines Mehrfamilienhauses in einer Innenstadt. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, besonders in den Großstädten. Gleichzeitig stehen Wohnungen, die vermietbar wären, leer. Wie viele genau das in Hessen sind, ist unklar. Denn anders als etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg besteht in dem Bundesland seit 2004 keine Meldepflicht für Immobilienbesitzer für leerstehende Wohnungen oder eine Pflicht zur Vermietung von Wohnungen. Den Kommunen fehlt damit die rechtliche Grundlage zur Erhebung entsprechender Daten.

Laut Statistischem Landesamt liegt die Leerstandsquote dem jüngsten Mikrozensus aus 2018 zufolge bei 6,6 Prozent. 189.000 der 2,866 Millionen Wohnungen insgesamt sind demnach unbewohnt. Laut dem hessischen Wirtschaftsministerium hat das Institut Wohnen und Umwelt in einem Gutachten zur Feststellung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ebenfalls für das Jahr 2018 eine Leerstandsquote von 4,2 Prozent ermittelt.

"Zehn Prozent der Gemeinden verfügen danach über eine Leerstandsquote von weniger als 2,2 Prozent", erläuterte eine Sprecherin. So betrage diese in Frankfurt Stand 2018 lediglich 0,9 Prozent. Zwei Jahre zuvor habe sie noch bei 1,4 Prozent gelegen.

"Auf einem funktionierenden Wohnungsmarkt stehen durch Umzug, Renovierung, Umbau und Sanierung immer eine bestimmte Anzahl von Wohnungen leer. Das nennt man auch natürlichen Leerstand", führte die Sprecherin aus. Für diesen werde in der Praxis üblicherweise ein Wert von drei Prozent angesetzt. Handlungsbedarf sieht die schwarz-grüne Landesregierung daher nicht und lehnt seit Jahren Forderungen der SPD und der Linken ab, das Verbot der Zweckentfremdung wiedereinzuführen. "Eine so niedrige Leerstandsquote rechtfertigt nach Auffassung der Landesregierung keinen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum."

Diese Position teilt der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW Südwest). Der gesamte Leerstand bei den Mitgliedsunternehmen des Verbandes in Hessen liege bei 1,9 Prozent, erläuterte Vorstand Axel Tausendpfund. Der weit überwiegende Teil dieses Leerstands sei jedoch der "normale Leerstand", also solcher, der durch Instandhaltung beziehungsweise Modernisierung oder durch Mieterwechsel entstehe. Regulatorische Eingriffe seien nicht erforderlich. "Das ist erfreulicherweise auch die Position der aktuellen Landesregierung."

Nicht zuletzt durch das Hickhack um die KfW-Förderung habe man aktuell ganz andere Herausforderungen, betonte Tausendpfund. Die Bundesregierung hatte die bisherigen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren der Förderbank KfW am 24. Januar überraschend gestoppt. Für mehr bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum brauche es Planungssicherheit für die Unternehmen durch Anpassung der Rahmenbedingungen und Förderkonditionen und "keine überflüssigen Diskussionen über ein Zweckentfremdungsverbot".

Das sieht die Stadt Frankfurt anders. Da es in Hessen kein entsprechendes Verbot mehr gebe, fehle die wohnungswirtschaftliche Rechts- und Handlungsgrundlage, den Wohnungsleerstand näher zu erheben und konsequent dagegen vorzugehen, teilte ein Sprecher mit. "Wir fordern seit langem eine entsprechende Landesverordnung, die es in manchen anderen Bundesländern gibt. Das Land Hessen ist aber unserer Argumentation zumindest bislang nicht gefolgt."

Die Stadt zweifle die Validität der vorhandenen Daten zum Leerstand an, denen letztlich keine fundierte Untersuchung sondern wohl eher eine Schätzung zugrunde liege. "Wir kennen jedenfalls nicht die genaue Methode, wie diese ermittelt worden sein sollen", erläuterte der Sprecher. In einem angespannten Wohnungsmarkt wie in Frankfurt könne man es sich nicht erlauben, dass Wohnraum ungenutzt leer steht, betonte er.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden spricht sich ebenfalls für eine gesetzliche Regelung aus. "Als Wiesbadener Wohnungs- und Sozialdezernent unterstütze ich entsprechende Vorstöße auf Landesebene zur Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots", sagte Stadtrat Christoph Manjura. Zur Leerstandsquote lägen der Stadt keine Daten vor und mangels gesetzlicher Grundlage in Hessen habe man auch keine Möglichkeit, gegen potenziellen Leerstand vorzugehen.

Auch die Stadt Kassel hält ein entsprechendes Verbot "aus grundsätzlicher Sicht für richtig und erforderlich" - obwohl die Leerstandsquote mit 2,4 Prozent im Jahr 2019 relativ gering und damit das für Wohnzwecke zu erschließende Potenzial überschaubar sei. "Eigentum verpflichtet. Und deshalb brauchen Kommunen ein Instrument, um in besonderen Konstellationen Leerstände unterbinden und dringend benötigten Wohnraum mobilisieren zu können", sagte Stadtbaurat Christof Nolda.

Eine entsprechende Landesverordnung würde auch der Landesverband Hessen des Deutschen Mieterbundes begrüßen. "Es gibt Leerstand, gerade in den Großstädten, und es wäre angezeigt, ihn zu ermitteln", sagte Verbandsdirektorin Eva-Maria Winckelmann. Jede einzelne Wohnung, die dem Markt in Folge eines Zweckentfremdungsverbotes zusätzlich zur Verfügung stünde, würde bei der Vielzahl an Wohnungssuchenden für Erleichterung sorgen.

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