Landeszentrale AfD scheitert zum 13. Mal bei Wahl für Gremium

Und täglich grüßt das Murmeltier: Alle paar Monate versucht die AfD im Landtag, Vertreter für ein Gremium der Landeszentrale für politische Bildung wählen zu lassen. Warum scheitert sie immer wieder?
Es ist ein Vorgang, der sich im Landtag mehrmals im Jahr wiederholt: Erneut ist die AfD im Landtag mit dem Versuch gescheitert, Vertreter ins Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung wählen zu lassen. Nach Angaben des Landtags handelte es sich um den 13. Versuch der Fraktion in der laufenden Legislaturperiode. Die Abgeordneten Rainer Balzer und Hans-Peter Hörner wurden mehrheitlich abgelehnt.
Der AfD-Abgeordnete Miguel Klauß forderte danach eine Wiederholung der Wahl, die an der Mehrheit der anderen Fraktionen scheiterte. Er warf Grünen, CDU, SPD und FDP vor, den Wählerwillen zu ignorieren. Das Volk habe die AfD in den Landtag gewählt und entsprechend der Stärke seiner Fraktion stünden ihr zwei Sitze im Kuratorium der Landeszentrale zu. "Ich finde, dies müssen und sollten sie mal akzeptieren", sagte Klauß.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Daniel Lede-Abal, erwiderte, dass die AfD bereit sein müsse, Wahlergebnisse zu akzeptieren. Man habe die Wahl durchgeführt und könne davon ausgehen, dass der Landtag seine Meinung nicht ändern werde. Man habe in der vergangenen Wahlperiode Erfahrungen mit AfD-Vertretern im Kuratorium der Landeszentrale gemacht. "Aus diesen Erfahrungen heraus urteilt dieses Haus und entscheidet dieses Haus, lieber niemanden von Ihnen in dieses Kuratorium zu wählen", sagte der Grünen-Politiker.
Gremium für Überparteilichkeit
Die Landeszentrale für politische Bildung ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und beim Landtag angesiedelt. Im Kuratorium soll ihre Überparteilichkeit sichergestellt werden. Das Gremium tagt mehrfach im Jahr und besteht aus zwei Dutzend Mitgliedern, mehrheitlich aus dem Landtag. Die Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke im Kuratorium vertreten. Demnach stünden der AfD-Fraktion zwei Sitze zu.
Die AfD-Fraktion hatte bereits vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gegen die wiederholte Ablehnung ihrer Kandidaten geklagt - allerdings ohne Erfolg.
- Nachrichtenagentur dpa