Prozess Angriff in Bahnhof: Kommt mutmaßlicher Täter in Psychiatrie?

Im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs werden ein Mann und eine Frau angegriffen und durch Messerstiche verletzt. Das Landgericht könnte den mutmaßlichen Täter nun freisprechen.
Nach einer Messerattacke auf Reisende im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs entscheidet das Landgericht heute (11.00 Uhr) über die mögliche Unterbringung des mutmaßlichen Täters in der Psychiatrie. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind zwar nach Zeugenaussagen, Aufnahmen und Geständnis überzeugt, dass der Mann im vergangenen Juli das Messer gezogen und zwei Menschen verletzt hat. Aus ihrer Sicht kann er dafür aber nicht voll verantwortlich gemacht werden.
Beide Seiten forderten einen Freispruch für den 26-Jährigen - wegen möglicher Schuldunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung. Dies geht auch aus dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen hervor. Aus Sicht der Ankläger und des Anwalts sollte der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und behandelt werden. Dem Angeklagten werden versuchter Mord und versuchten Totschlag vorgeworfen. Eines der Opfer war lebensgefährlich verletzt worden.
Psychisch Kranke handeln ohne Schuld
Wird eine Schuldunfähigkeit festgestellt, kann ein Gericht anstelle einer Haft die Unterbringung in einer Klinik anordnen. Denn in Deutschland darf ein Mensch nur bestraft werden, wenn er auch schuldhaft gehandelt hat und aus Sicht der Kammer fähig gewesen ist, das Unrecht einer Tat einzusehen. Ohne Schuld handelt jemand laut Strafgesetzbuch (StGB), wenn er bei der Tat diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht hatte.
Unvermittelt das Messer gezogen
Unvermittelt soll der Deutsche laut Anklage im Juli mitten in der Nacht im Warteraum des Hauptbahnhofs zunächst auf einen schlafenden Mann eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Starke Verletzungen erlitt auch eine Frau, die dem Angegriffenen zu Hilfe kommen wollte. Der Polizei zufolge kannten die beiden Opfer sich, nicht aber den mutmaßlichen Täter.
- Nachrichtenagentur dpa