Landeswahlleiterin Landeswahlausschuss lässt fünf Listen nicht zu
Die Bundestagswahl naht, die Vorbereitungen laufen. In Baden-Württemberg wird jede vierte Landesliste der Parteien zurückgewiesen.
Einen Monat vor der Bundestagswahl hat der Landeswahlausschuss in Baden-Württemberg die Landeslisten von fünf Parteien nicht zugelassen. Für sie seien nicht alle notwendigen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Landeswahlleiterin eingereicht worden, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. 16 Listen habe der Ausschuss hingegen zugelassen - darunter jene von CDU, SPD, Grünen, FDP, AfD und BSW.
Nicht zugelassen wurden demnach die Listen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer, der Piratenpartei Deutschland, der Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt, von MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit und von der Partei des Fortschritts. Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung entscheide der Bundeswahlausschuss am 30. Januar, hieß es.
Eine Bewerberin gestorben
Die endgültig zugelassenen Landeslisten und Wahlkreisbewerber veröffentlicht das Ministerium den Angaben nach voraussichtlich ab 3. Februar im Internet. Der neue Bundestag wird nach dem Aus der Ampel-Koalition am 23. Februar gewählt. Nach einer Schätzung des Statistischem Landesamts sind dann rund 7,6 Millionen Menschen in Baden-Württemberg wahlberechtigt.
Der Landeswahlausschuss strich laut der Mitteilung auf vier zugelassenen Landeslisten insgesamt sechs Bewerber, "da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen". Eine Bewerberin sei gestorben, nachdem die Landesliste eingereicht worden war.
- Nachrichtenagentur dpa