Prozess Mann kommt nach Angriff am Bahnhof in Psychiatrie

Im Warteraum des Stuttgarter Bahnhofs werden zwei Menschen angegriffen und durch Messerstiche verletzt. Das Landgericht hat den mutmaßlichen Täter nun freigesprochen. Er muss behandelt werden.
Nach einer Messerattacke auf Reisende im Warteraum des Stuttgarter Hauptbahnhofs ist der Angreifer zwar vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Auf freien Fuß kommt er aber nicht, weil das Landgericht in Stuttgart die Einweisung des Mannes in die geschlossene Psychiatrie angeordnet hat. Solange diese Krankheit bestehe, stelle der Deutsche eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung dies gefordert hatten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Der 27-Jährige hatte gestanden, am 8. Juli des vergangenen Jahres in den frühen Morgenstunden wie aus dem Nichts einen schlafenden 70-Jährigen in der Wartehalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit einem Klappmesser angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Auch eine 63-Jährige erlitt schwere Verletzungen. Der Polizei zufolge kannten die beiden Opfer sich, nicht aber den mutmaßlichen Täter.
Stimmen sollen die Tat befohlen haben
Nach Überzeugung der Strafkammer leidet der Mann an einer psychotischen Störung. Er habe vor der Tat Stimmen gehört, die ihm die Tat befahlen, hatte er in der Verhandlung gesagt. Er sei nicht Herr seiner Sinne gewesen, stellte auch die Strafkammer fest. "Ursache für die psychotischen Störungen war unter anderem auch der jahrelange Konsum von Betäubungsmitteln und Alkohol", sagte ein Sprecher des Gerichts.
Eine Schuldunfähigkeit könne beim Angeklagten nicht ausgeschlossen werden. "Daher handelte er ohne Schuld und war freizusprechen", sagte der Sprecher weiter. Die mögliche Schuldunfähigkeit geht auch aus dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen hervor.
Psychisch Kranke handeln ohne Schuld
Wird eine Schuldunfähigkeit festgestellt, kann ein Gericht anstelle einer Haft die Unterbringung in einer Klinik anordnen. Denn in Deutschland darf ein Mensch nur bestraft werden, wenn er auch schuldhaft gehandelt hat und aus Sicht der Kammer fähig gewesen ist, das Unrecht einer Tat einzusehen. Ohne Schuld handelt jemand laut Strafgesetzbuch (StGB), wenn er bei der Tat diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht hatte.
- Nachrichtenagentur dpa