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Russland-Sanktionen umgangen? Urteil erwartet


Illegaler Handel
Russland-Sanktionen umgangen? Urteil erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Staatsschutzverfahren wegen Verstoßes gegen EU-SanktionenVergrößern des Bildes
Zwei Geschäftsleute aus dem Saarland und aus Baden-Württemberg sollen Drohnen-Bauteile an Russland geliefert und damit gegen EU-Sanktionen verstoßen haben. Nun will das Stuttgarter Oberlandesgericht ein Urteil fällen. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Zwei Männer sollen über Scheinfirmen Bauteile für Russlands Kriegsmaschinerie geliefert haben. Das wäre ein Verstoß gegen EU-Sanktionen. Nun entscheidet sich der Prozess gegen die Geschäftsführer.

Weil sie illegal elektronische Bauteile für Drohnen an Russland geliefert haben sollen, stehen zwei Geschäftsleute aus Deutschland seit mehreren Wochen in Stuttgart vor Gericht. Nun will das Oberlandesgericht entscheiden, ob der Mann aus Saarland und die Unternehmerin aus Baden-Württemberg sich schuldig gemacht haben. Möglicherweise fällt heute das Urteil.

Ihr Kunde in Russland produzierte nach Angaben des Gerichts militärisches Material und Zubehör. Dazu soll auch die von den russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte "Orlan 10"-Drohne gehört haben. Die gelieferten Elektrobauteile sind laut Anklage gängiger Bestandteil dieses Drohnentyps und vom Russland-Embargo der Europäischen Union erfasst.

Einem Geschäftsführer zweier Unternehmen im Saarland wirft die Bundesanwaltschaft vor, in Dutzenden Fallen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Um die EU-Sanktionen zu umgehen, soll er die Waren in der Regel zunächst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann - zum Teil über das von ihm "beherrschte" und von der Mitangeklagten geführte Unternehmen - nach Russland exportiert haben.

Die Frau aus Baden-Württemberg ist wegen Beihilfe zu einigen dieser Verstöße angeklagt. Beide haben nach Angaben des Gerichts die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit. Die illegal gelieferten Bauteile waren den Angaben zufolge etwa 875.000 Euro wert.

Für den angeklagten Mann hat der Generalbundesanwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten beantragt. Seine Verteidigung plädierte unter anderem für eine Strafe von nicht über vier Jahren. Die Frau sollte nach dem Willen der Anklagebehörde zu einem Jahr und neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt werden. Diesen Anträgen hat sich ihre Verteidigung angeschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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