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Sprachtests manipuliert? Mutmaßliche Fälscher vor Gericht


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Sprachtests manipuliert? Mutmaßliche Fälscher vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2024Lesedauer: 3 Min.
EinbürgerungstestVergrößern des Bildes
Im Kreishaus füllt eine Person einen Einbürgerungstest aus. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Um einen deutschen Pass zu bekommen, müssen Ausländer einen Sprachnachweis vorlegen. Ein fälschungssicheres System angeblich, aber Ausnahmen bestätigen manchmal die Regel. Das zeigt auch ein Prozess.

Auf dem Weg zu einem deutschen Pass müssen Ausländer den Einbürgerungs- und den Sprachtest bestehen. Zwei Hürden, die eine höher als die andere, denn für den schwierigeren Sprachtest muss mächtig gebüffelt werden. Das kann dazu verleiten, eine Abkürzung zu nehmen - und zu betrügen. Mit Hunderten solcher Verdachtsfälle muss sich das Landgericht in Stuttgart in den kommenden Wochen auseinandersetzen. Denn zwei Brüder sollen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft so ziemlich alles gefälscht haben, was ihre Kunden beim Amt vorlegen mussten: Zulassungen für Gabelstapler waren dabei, aber auch Zertifikate für Aufenthaltstitel und eben auch angeblich bestandene Sprachtests. Ziemlich gut gemachte Ware sei das gewesen, hieß es.

Die Männer aus Aspach (Rems-Murr-Kreis) - beide aus dem Kosovo stammend - sollen die Dokumente in 561 Fällen entweder in einem Lokal in Backnang oder über eine Sprachschule in Ellwangen übergeben oder per Post versandt haben. Die Fälschungen seien bei 221 dieser Taten von den Kundinnen und Kunden auch bei Ämtern eingereicht worden, um sich einen Aufenthaltstitel zu verschaffen oder eingebürgert zu werden. Während die Männer im Alter von 37 und 31 Jahren seit Montag auf der Anklagebank sitzen, wird gegen die Verantwortlichen der Sprachschule demnach gesondert ermittelt, der dritte Bruder konnte sich den Angaben zufolge absetzen.

"Die gefälschten Dokumente eröffneten den Abnehmern die Möglichkeit, sich einen Aufenthaltstitel zu verschaffen, sich einbürgern zu lassen oder eine höher qualifizierte und damit höher bezahlte Tätigkeit auszuüben", las der Staatsanwaltschaft aus der Anklageschrift vor. Einige der angeblichen Sprachschulen existierten demnach gar nicht.

Den angeklagten Männern - der eine gelernter Dreher, der andere Gerüstbauer - wird neben Urkundenfälschung auch vorgeworfen, Ausländer gewerbs- und bandenmäßig eingeschleust zu haben. Für jede Fälschung sollen Kunden bis zu 2300 Euro gezahlt haben. Nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft nahmen die Brüder dadurch rund 880.000 Euro ein.

Fälle wie dieser kommen vor, sind aber selten. Es komme bei einer Prüfung mit bundesweit allein 300.000 Teilnehmenden im vergangenen Jahr unvermeidbar in einzelnen Fällen zu Täuschungen und Betrug, sagte Jochen Hövekenmeier vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es gebe verschiedene vom Bundesamt ausgestellte Bescheinigungen und Zertifikate, darüber hinaus zahlreiche weitere Anbieter von Sprachtests, die ihrerseits eigene Zertifikate ausstellten. Wegen der hohen Fälschungssicherheit der angebotenen Prüfung wichen Kriminelle oftmals auf andere Anbieter von Sprachtests aus.

Seriöse Schätzungen der Fälschungszahlen seien daher nicht möglich. Das Bundesamt erstattete nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 45 Strafanzeigen im Zusammenhang mit Urkundenfälschungen, im Jahr zuvor waren es 30. "Das ist zwar relativ betrachtet ein starker Anstieg, die Zahlen sind jedoch im Vergleich zur Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden zu sehen", sagte Hövekenmeier.

Bekannt sind unter anderem Versuche, Betrüger mit guten Deutschkenntnissen zu den für die Einbürgerung erforderlichen Sprachtests zu schicken. Wiederholt gerieten auch Sprachschulen in die Schlagzeilen, weil sie Einwanderern beim Schummeln in Sprachtests für wichtige Zertifikate geholfen oder über Täuschungen hinweggesehen haben sollen. Unklar ist, welche Folgen ein Urteil im Stuttgarter Fall auf die mutmaßlich gefälschten Dokumente hätte und ob etwa Einbürgerungen oder Aufenthaltstitel einkassiert würden, sollten diese durch eine Fälschung erlangt worden sein. "Rechtlich wäre beides unter bestimmten Voraussetzungen möglich", sagte der BAMF-Sprecher. Zuständig seien vor allem die Ausländerbehörden in den Bundesländern.

Seit 2008 muss jeder Zuwanderer einen Sprachtest ablegen, wenn er den deutschen Pass haben möchte. Außerdem muss ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest mit mehr als 30 Fragen vor allem zur Geschichte und dem politischen System Deutschlands bestanden werden. So sollen Bewerberinnen und Bewerber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Kultur nachweisen. Erwartet wird unter anderem, dass Ausländer, die eine Einbürgerung beantragt haben, die deutsche Sprache gut genug beherrschen, um sich im Alltag mit Mitmenschen, bei der Arbeit und mit den Behörden in Deutschland ausreichend verständigen zu können.

In Baden-Württemberg sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes im vergangenen Jahr 22.745 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert worden. Das waren zum Jahresende 8,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor und so viele wie seit dem Jahr 2002 nicht mehr. Mit Abstand am häufigsten erhielten Menschen aus Syrien den deutschen Pass, auch Einbürgerungen von irakischen und afghanischen Staatsangehörigen waren häufiger als in den Vorjahren. Grund dafür sind die hohen Zuwanderungszahlen aus diesen Ländern in den vergangenen Jahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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