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Letzte Generation: Klimaaktivist in Stuttgart zu Freiheitsstrafe verurteilt


Er kündigte weitere Blockaden an
Aus dem Urlaub ins Gefängnis: Klimaaktivist zu Haftstrafe verurteilt

Von t-online, son

31.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Unterstützer der "Letzten Generation" blockieren eine Straße in Stuttgart (Symbolbild): Ein Klimaschützer muss nun ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Unterstützer der "Letzten Generation" blockieren eine Straße in Stuttgart (Symbolbild): Ein Klimaschützer muss nun ins Gefängnis. (Quelle: IMAGO / 7aktuell/imago-images-bilder)

Ein Unterstützer der "Letzten Generation" wird in Stuttgart zu einer Haftstrafe verurteilt. Kurz zuvor war er mit seiner Freundin noch im Asien-Urlaub in Thailand.

Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat am Mittwoch einen Aktivisten der "Letzten Generation" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Das berichten die "Stuttgarter Nachrichten" am Donnerstag. Gemeinsam mit fünf weiteren Unterstützern der Klima-Gruppe hatte der 24-Jährige Anfang September des vergangenen Jahres den Leuzeknoten im Stuttgarter Stadtteil blockiert und damit im morgendlichen Berufsverkehr für lange Staus gesorgt.

Besonders pikant an der Geschichte: Eigentlich hätten sich der junge Mann und seine 23 Jahre alte Freundin bereits Ende Januar vor Gericht verantworten müssen. Doch anders als die anderen drei Unterstützer der "Letzten Generation" blieben sie dem Termin fern. Der Grund: Beide waren gar nicht mehr in Deutschland, hatten sich auf den Weg zu einem Auslandsaufenthalt in Thailand gemacht.

In ihrer Abwesenheit war das Duo ursprünglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Aufgrund von Formfehlern wurde das Verfahren nun aber wieder aufgerollt. Während es für die 23-Jährige weiterhin bei einer Geldstrafe – wie es in solchen Fällen derzeit bei nicht vorbestraften Personen üblich ist – blieb, muss ihr Mitstreiter ins Gefängnis. Zwar zeigte sich der Mann, der ohne juristischen Beistand erschienen war, geständig. Allerdings kündigte er weitere Blockaden an.

Anwalt will Rechtsmittel gegen Urteil einlegen

In seiner Urteilsverkündung begründete der Richter laut "Stuttgarter Nachrichten" die Entscheidung damit, dass sich das Gericht unglaubwürdig machen würde, "wenn man eine Geldstrafe verhängt, obwohl weitere Straftaten angekündigt werden". Negativ auf das Strafmaß wirkte sich auch die Reise nach Fernost aus. Aufgrund dieser sei die Haftstraße angepasst worden, auch die Geldstrafe wurde leicht auf 60 Tagessätze à 15 Euro erhöht.

Der Verurteilte selbst betonte laut des Berichts, dass die Freiheitsstrafe ebenso wenig zielführend sei wie eine Bewährungs- oder Geldstrafe. Er werde auch weiterhin kämpfen. Der Anwalt der Frau kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. Er hatte auf Freispruch plädiert. Dass sich der Auslandsaufenthalt seiner Mandantin strafschärfend ausgewirkt hatte, konnte er nicht nachvollziehen.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls hatte dieser für große Aufruhr gesorgt. Immer wieder war der "Letzten Generation" Doppelmoral vorgeworfen worden – unter anderem auch von der CSU. Ein Sprecher der Klima-Gruppe hatte seinerzeit erklärt, die beiden hätten den Flug als Privatleute und nicht als Klimaschützer gebucht. Das müsse man auseinanderhalten.

Verwendete Quellen
  • stuttgarter-nachrichten.de: "Klimaaktivist muss nach Asien-Urlaub zwei Monate ins Gefängnis"
  • bild.de: "Klima-Kleber fliegen nach Bali!"
  • faz.net: "'Sie haben den Flug als Privatleute gebucht'"
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