ICE mit Notbremsung Personen im Gleisbereich sorgen für lange Streckensperrung
Polizeieinsatz in Stuttgart: Ein Paar überquert die Gleise zwischen Ober- und Untertürkheim. Nur dank des ICE-Führers kommt es nicht zur Katastrophe.
Zwei Personen haben am Montagabend in Stuttgart die Gleise auf der Bahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Untertürkheim und Obertürkheim überquert und damit eine mehr als einstündige Streckensperrung verursacht. Das teilte die Bundespolizei in Stuttgart am Dienstag mit.
Der 50-jährige Mann und die 45-jährige Frau hatten laut bisherigen Erkenntnissen gegen 19 Uhr die Gleise auf der Strecke zwischen Untertürkheim und Obertürkheim überquert und dabei einen herannahenden ICE aus Karlsruhe zu einer Schnellbremsung gezwungen. Dank des sofortigen Handelns des Lokführers kam der Fernzug noch rechtzeitig zum Stehen, sodass die beiden Beschuldigten unverletzt blieben.
Sie verließen daraufhin den Gleisbereich, wurden jedoch kurz darauf von einer alarmierten Streife der Bundespolizei in der Nähe angetroffen und kontrolliert. Durch den Vorfall kam es weder zu Personen- noch Sachschäden. Allerdings war die Strecke für mehr als eine Stunde gesperrt, was zu Einschränkungen im Bahnverkehr führte.
Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr
Gegen die beiden Beschuldigten wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. "Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden", betont die Bundespolizei.
Zudem verdeutlicht die Bundespolizei, dass Züge sich fast lautlos annähern und je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden können. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung benötigen Züge mehrere hundert Meter, um zum Halt zu kommen. Es besteht also ein erhebliches Risiko für Personen, die sich unerlaubt im Gleisbereich aufhalten.
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Stuttgart vom 4. Juli 2023