JVA Stuttgart-Stammheim "Querdenken"-Gründer Ballweg aus Haft entlassen
Michael Ballweg ist frei. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist er noch am Dienstag aus der U-Haft entlassen worden.
"Querdenken"-Gründer Michael Ballweg ist am Dienstagnachmittag aus der Haft entlassen entlassen worden. Das berichtete ein Reporter der Deutschen Presse-Agentur vor dem Gefängnis Stuttgart-Stammheim.
Zuvor hatte Alexander Christ, Sprecher von Ballwegs Anwaltsteam t-online gesagt, dass das Oberlandesgericht festgelegt hat, dass zwei Zustellungsbevollmächtigte zu ernennen seien – dann könne der "Querdenken"-Gründer freigelassen werden. Das bedeutet: Er musste dem Landgericht Stuttgart die Adresse von zwei Menschen mitteilen, über die er zuverlässig zu Prozessbeginn geladen werden kann.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht die Voraussetzungen für die Entlassung von "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg aus der Untersuchungshaft festgelegt. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag der dpa mit. Es lief die nach neun Monaten U-Haft regulär vorgesehene Haftprüfung. Laut Christ wurde die Untersuchungshaft zwar verlängert, aber außer Vollzug gesetzt. Grund dafür sei, dass das zu erwartende Strafmaß geringer ausfallen könnte als die Dauer der U-Haft.
Ballweg wird tausendfacher Betrug vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche Anklage gegen Ballweg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren Tausend Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation "Querdenken 711" im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben.
Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Außerdem habe er fälschlicherweise vorgegeben, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von "Querdenken 711" durch das Finanzamt in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite. Es geht laut Anwalt um versuchten Betrug in 9.450 Fällen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.
- Telefonat mit Anwalt Alexander Christ
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa