Nach Fall Luise Minister wollen Altersgrenze im Strafrecht überprüfen
Hat der Fall der ermordeten Luise bald Auswirkungen auf die Altersgrenze im Strafrecht? Das könnte aus einer Initiative aus Baden-Württemberg folgen.
Geht es nach zwei Ministern aus Baden-Württemberg, könnte der Fall der ermordeten Luise aus Freudenberg möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen haben: Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges wollen nun die Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht überprüfen lassen. Das berichtet der SWR.
Demnach schrieben die beiden zuständigen Minister einen entsprechenden Brief an ihre Amtskollegen in der Bundesregierung. In dem Schreiben, das dem SWR vorliegt, fordern die beiden CDU-Politiker, die Regel, wonach Kinder erst ab 14 Jahren als strafmündig gelten, zu überprüfen.
In dem Schreiben verweisen Strobl und Gentges auch auf den Fall der 12 Jahre alten Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben gestanden, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Anfang der Woche wurde ein ähnlicher Fall aus Schleswig-Holstein bekannt, bei dem eine 13-Jährige von Mitschülern misshandelt und dabei gefilmt wurde.
Brief an Faeser und Buschmann
Die immer wiederkehrende Debatte über die Altersgrenze sei "sehr gut nachvollziehbar", schreiben Strobl und Gentges an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es müsse überprüft werden, "ob heutzutage die geistige und sittliche Reife junger Menschen früher einsetzt als im Jahr 1923".
Sie fordern in dem Schreiben eine aktuelle Studie zur "altersbezogenen Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit". Die Festsetzung der Altersgrenze auf 14 Jahre sei schon vor 100 Jahren wissenschaftlich nicht exakt begründet worden.
- Nachrichtenagentur dpa
- swr.de: "BW stellt Altersgrenze für Minderjährige im Strafrecht infrage"