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YouTube "Drachenlord" zu Gefängnis verurteilt: So geht es mit dem Streamer weiter


Verurteilt zu zwei Jahren Gefängnis
So geht es mit YouTuber "Drachenlord" weiter

Von dpa, tme

22.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Der YouTuber "Drachenlord" vor Gericht (Archivbild): Rainer Winkler bekommt doch keine eigene Dokumentation.Vergrößern des Bildes
Der YouTuber "Drachenlord" blickt geradeaus: Seitdem der Streamer seine Adresse im Netz veröffentlicht hatte, wird er regelmäßig von "Hatern" an seinem Wohnort in Bayern provoziert. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa)
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Der umstrittene YouTuber "Drachenlord" ist in Nürnberg wegen Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Doch noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Muss der Streamer also wirklich in Haft?

Mit einem großen Medieninteresse ist am Donnerstag der Prozess um den YouTuber "Drachenlord" mit einem Urteil zu Ende gegangen. Rainer Winkler, 32 Jahre alt, wie der Streamer mit bürgerlichem Namen heißt, ist zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Grund: Er hatte einen seiner sogenannten "Hater" mit einer Taschenlampe am Kopf verletzt, zudem habe er einen anderen in den Schwitzkasten genommen und Polizisten beleidigt.

Doch wie bei Urteilen üblich, haben die Angeklagten die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Dafür hat der "Drachenlord" nun eine Woche Zeit. Diese Frist endet nächsten Donnerstag um 24 Uhr, wie ein Gerichtssprecher aus Nürnberg t-online sagte. "Noch ist keine Berufung eingegangen", so der Sprecher am Freitagmorgen. Ob der "Drachenlord" also wirklich ins Gefängnis muss, ist noch offen. Sein Anwalt äußerte sich nach dem Urteil ebenfalls nicht dazu, wie es teilweise sonst üblich ist.

Zuvor hatte der Verteidiger in dem Prozess, der erst am späten Donnerstagabend mit dem Urteil geendet ist, noch versucht, eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten rauszuhandeln. Doch weder die Ankündigung, dass Winkler sein Haus in dem Dörfchen Altschauerberg verkauft hat, noch, dass er seine Internet-Aktivitäten "umstellen" will, halfen.

Dorf in Bayern leidet unter YouTuber und "Hatern"

Der Prozess um den YouTuber hatte auch deswegen für Aufmerksamkeit gesorgt, weil das "Drachenlord-Phänomen" bereits seit Jahren Schlagzeilen macht. Seit Jahren streiten sich der "Drachenlord" und seine Hater – und das längst nicht mehr nur im Internet. Regelmäßig tauchen Schaulustige vor dem Haus des Videobloggers in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um einen Blick auf ihn zu erhaschen, Selfies zu machen – und um ihn zu provozieren.

Begonnen hat das Ganze 2014, als der Blogger seine Adresse in einem seiner Videos nannte und seine Gegner aufforderte, zu ihm zu kommen. Seitdem ist das beschauliche 40-Einwohner-Dörfchen Altschauerberg alles andere als beschaulich: Mehrmals täglich muss die Polizei wegen Ruhestörung, Hausfriedensbruchs und anderer Anzeigen ausrücken.

Dass Hass im Netz auch in der realen Welt weitergeht, ist zwar nicht neu. Doch nichts davon sei aber vergleichbar mit dem "Drachenlord"-Phänomen, sagt der Medienwissenschaftler Christian Gürtler von der Universität in Erlangen. "Das ist ein absolut herausragendes Beispiel von Hass im Netz, weil dieser auch offline weitergeht." Normalerweise hielten Influencer ihre privaten Adressen geheim - und sollten diese doch bekannt werden, zögen sie meist um.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Landgericht Nürnberg
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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